News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Warten auf Straßenmeisterei - Kostenpflichtig? | 64 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 696041 | ||
Datum | 14.09.2011 10:04 MSG-Nr: [ 696041 ] | 16423 x gelesen | ||
Hallo Forum, folgendes Szenario: Die Feuerwehr wird werktags um 11.00 Uhr zu einem Verkehrsunfall in einem Gabelungsbereich auf eine Bundesstraße gerufen. PKW auf Dach, Person kann aber fast selbstständig das Fahrzeug verlassen und wird dem Rettungsdienst übergeben. Auf der Straße liegt nun das Fahrzeug nebst verschiedenen Betriebsstoffen. Nun kommt im ländlichen Bereich nur ein Streifenwagen angefahren. Der ist mit der Unfallaufnahme beschäftigt. Zuständig für die Bundesstrasse ist der Landesbetrieb Straßenbau der mit einer Meisterei knapp 10 Kilometer von der Einsatzstelle entfernt ist. Für die Reinigung der Straße gibt es einen Dienstleister, welcher eine Anfahrt von 60 Kilometer hat. Also rund 90 Minuten braucht. Verletzte Person ist ab zum Krankenhaus und Abschlepper bestellt. Die Feuerwehr hat von Vollsperrung auf Teilsperrung umgebaut und der Verkehr muss sich halt mal organisieren (Verkehrsvolumen ca. 20 - 25 Tsd. Fahrzeuge am Tag). Die Straßenmeisterei wurde seitens der Polizei über den Vorfall informiert und aufgefordert weitere Maßnahmen (Sicherung der Unfallstelle und Reinigung) zu übernehmen. Nun dauert es noch werktags (!) 60 Minuten bis mal ein Fahrzeug von der Straßenmeisterei auftaucht, was aber für den Zweck gar nicht ausgerüstet ist. Erst nach weiteren 30 Minuten ist entsprechend Personal und Equipment vor Ort. Die ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte sind zwei Stunden von Ihrem Arbeitsplatz weg, wovon sie 90 Minuten in der Gegend rum stehen, um eine Aufgabe zu erfüllen, die sie eigentlich nicht machen müssen. Einfach wegfahren kann man aber auch nicht, da ja noch eine Gefahrenstelle vorhanden ist. Kann man so etwas den Straßenbaulastträger in Rechnung stellen? Das er beim nächsten mal schneller reagiert? Natürlich nicht den kompletten Einsatz. Aber kann man zum Beispiel werktags nach einer Stunde erwarten, dass eine Straßenmeisterei ein Sicherung übernimmt? Danke für eure Antworten. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
0.502