Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Warten auf Straßenmeisterei - Kostenpflichtig? | 64 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 696167 |
Datum | 15.09.2011 08:59 MSG-Nr: [ 696167 ] | 11412 x gelesen |
Grundgesetz
gesunder Menschenverstand
Okay, es ist ja nicht so, dass ich so naiv gewesen bin, manche Antworten nicht vorhergesehen zu haben. Es steht nun mal "Feuerwehr", "Polizei" und "Straßensperrung/-sicherung" im Thread. Was kommt, war zu erwarten. Ich weiß es. Feuerwehr sollte nicht der Lückenbüsser sein. Einen Dank an alle Antwortgeber, insbesondere denen, die mir bei der ursprünglichen Fragestellung versucht haben zu helfen. Wenn man seine Meinung veröffentlicht, ist es wie auf hoher See und vor Gericht.
Manchmal zweifel ich aber, ob dass was hier im Forum so als schwarz/weiß Argumentation geschrieben wird, so auch in der Realität von statten geht. Neben der Organisation "Polizei" die ja nun mal abstrakt ist, der man Organisationsverschulden vorwerfen kann, mangelnde personelle oder materielle Ausstattung, usw. stehen an der Einsatzstelle nun einmal zwei Beamte als Menschen.
Und die möchten gerne Hilfe haben. Und die geht nicht unbedingt großartig über Artikel 35 GG oder Verwaltungsverfahrensgesetz §4 ff.; sondern es steht ein einfacher Polizeioberkommissar (Nds. stellt nur gehobenen Dienst ein) vor mir und bittet um Hilfe. Weil wir die größeren Fahrzeuge haben, mehr Blinklicht, mehr Personal und mehr Absperrmaterial haben. Und wenn mich als Feuerwehrmann jemand um Hilfe bittet, helfe ich nun mal. Mag ein blöde Einstellung sein, zumal es ja hier an Vorschriften, jedoch in meinen Augen nicht am GMV, vorbei geht.
Es gibt im vorliegenden Fall einen Dritten, der zuständig ist und Abhilfe schaffen kann. Und darum ging es mir ursprünglich.
Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de
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