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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Warten auf Straßenmeisterei - Kostenpflichtig? | 64 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 696062 | ||
Datum | 14.09.2011 11:36 MSG-Nr: [ 696062 ] | 12085 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Stefan Oberhauser Ich kann mir nicht vorstellen, dass man der Straßenmeisterei eine Rechnung stellen kann, weil sie nicht rechtzeitig vor Ort sind. Definiere "rechtzeitig". Mir sind keine gesetzlichen Hilfsfristen für Straßenmeistereien bekannt. Geschrieben von Stefan Oberhauser Ich kann mich an Einsätze im Winter erinnern, als es Unfälle auf Blitzeis gab und wir dann auch vor Ort blieben, bis die Räumdienste kamen. Das dauerte dann auch schon mal eine Stunde. Und hier wurde meines Wissens auch nicht der Straßenmeisterei eine Rechnug gestellt. Und da wurde dann dem Unfallverursacher die Wartezeit in Rechnung gestellt? Die Versicherung, die das einfach so bezahlt hat, würde ich gerne mal kennenlernen. Vermutlich wurde aber erst gar keine solche Rechnung an den Unfallverursacher gestellt. Gruß, Michael | ||||
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