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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Warten auf Straßenmeisterei - Kostenpflichtig? | 64 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8O., Schöngeising / Bayern | 696075 | ||
Datum | 14.09.2011 13:05 MSG-Nr: [ 696075 ] | 11785 x gelesen | ||
Hm, da hätte ich mich wohl etwas klarer ausdrücken müssen. Aufgrund der Tatsache, dass es keine (gesetzliche) Regelung gibt, wie schnell eine Straßenmeisterei im Notfall vor Ort sein muss, muss halt die Feuerwehr ggf. so lange warten bis jemand da ist (vorausgesetzt die notwendige Verkehrssicherung erfolgt nicht durch Polizei). Ob die Wartezeit auf den Räumdienst der Versicherung des Unfallverursachers in Rechnung gestellt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis (ich gehe aber mal davon aus, eher nicht). | ||||
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