Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Warten auf Straßenmeisterei - Kostenpflichtig? | 64 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 696181 |
Datum | 15.09.2011 11:16 MSG-Nr: [ 696181 ] | 11197 x gelesen |
Hallo Thomas,
ich denke mal, die Gesetzeslage ist dir (zumindest für RLP) bekannt. Die Feuerwehr MUSS auf Anfrage der Polizei Amtshilfe leisten, sofern sie dafür in der Lage ist. Im Falle von Ölspuren ist sie's nicht, weil sie nicht das nötige technische Equipment und nicht die nötige Fachkenntnis hat.
Da sie auch nicht originär dafür zuständig ist und dieses Equipment und die Fachkenntnis auch nicht für andere Einsatzlagen benötigt, braucht sie auch das Equipment und die Fachkenntnisse nicht vorzuhalten.
Für die Absicherung einer Einsatz-/Unfallstelle dürfte dies jedoch beides vorhanden sein, denn die Feuerwehr muss ja auch im Rahmen ihres eigenen Einsatzes die Einsatz-/Unfallstelle erstmal absichern.
Dass man nun die gerade im ländlichen RLP schon sehr ausgedünnte Polizei noch weiter ausdünnen will, verstehe ich auch nicht. Auch in unserem Landkreis sind stellenweise lange Anfahrtszeiten und Probleme bei Paralleleinsätzen vorhanden. Mehr einsparen kann man da eigentlich nicht. Teilweise wurden auch schon Verkehrsabsicherungen als Amtshilfe in Absprache übernommen, dies aber meist nur, wenn die Pol. wirklich wegen eines Paralleleinsatzes weg mußte. Gab aber in der Art auch keine Probleme und es handelte sich meist nur um kurze Zeit, bis der Abschleppdienst eintraf.
Gruß,
Michael
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|