Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Warten auf Straßenmeisterei - Kostenpflichtig? | 64 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 696187 |
Datum | 15.09.2011 11:58 MSG-Nr: [ 696187 ] | 11069 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Thomas BräunerAuch bei der Amtshilfe bin ich mir nicht so ganz sicher. Ich habe 'mal gelernt, dass Amtshilfe dann vorliegt, wenn die besonderen Fähigkeiten und Ausrüstungen der Feuerwehr benötigt werden. Das ist hier aber nicht der Fall. Die Feuerwehr ist für die Absicherung von Unfallstellen normalerweise weder besonders ausgerüstet noch besonders befähigt (bis auf wenige Ausnahmen dürfen wir ja den Verkehr nicht 'mal regeln). Das was die Feuerwehr an Absperrmaterial hat, ist im Prinzip der Polizei entsprechend. Also liegt meiner Ansicht nach eben keine Amtshilfe vor.
Dann solltest du mal die aktuellen Gesetze einschließlich deren Kommentierungen zu dem Thema durcharbeiten.
Geschrieben von Thomas Bräunerdie Antwort lautet: Doch kann man schon, dann stellt sich die Frage nämlich gar nicht.
Ach so. Du baust also an einer nicht geräumten Unfallstelle, an der du, weil ersteintreffend vor der Polizei (ist leider auf dem platten Lande so üblich), die Absicherungsmaßnahmen aufgebaut hast, einfach mal alles ab und rückst ein. Vermutlich aber wirst du zum einrücken nicht kommen, weil dir schon in der Abbauphase der nächste in die dann ungesicherte Unfallstelle rauscht. Dann stellt sich in der Tat nicht die Frage nach dem Kostenersatz, dann stellen sich dir sicher ganz andere Fragen...
Gruß,
Michael
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