News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Warten auf Straßenmeisterei - Kostenpflichtig? | 64 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 696080 | ||
Datum | 14.09.2011 13:19 MSG-Nr: [ 696080 ] | 11957 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Bergmann Kann man so etwas den Straßenbaulastträger in Rechnung stellen? In NRW nach einer Ergänzung des § 41 FSHG: Ja (solange Baulastträger und Träger des Feuerschutzes nicht dieselbe Behörde ist). In NS: Keine Ahnung. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|