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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Warten auf Straßenmeisterei - Kostenpflichtig? | 64 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 696166 | ||
Datum | 15.09.2011 08:56 MSG-Nr: [ 696166 ] | 11301 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton Kastner warum? In zumindest einem Bundesland klappt das eigentlich ganz gut. Und ich habe noch keine Stimmen gehört, dass man sich als "Lückenbüsser" fühlt. Wenn es laut Feuerwehrgesetz originäre Aufgabe ist, kommt man wohl nicht drumherum. Ist es in RLP aber nicht und warum sollten wir eine Aufgabe übernehmen, die der Gesetzesgeber einer ganz anderen Organisation auferlegt hat? Diese kann sich gerne Absperrmaterial bei uns "ausborgen" während des Einsatzes, das kann man auch noch später einsammeln. Sollte es tatsächlich mal der Fall sein, daß die Streife vom Einsatzort "wegalarmiert" wird, werden wir ganz sicher diesen nicht ungesichert verlassen. Es aber ganz regulär durchzuführen, daß man stundenlang auf dei Straßenmeisterei warten soll während die Polizei "heimfährt": Nein. Für mich und meine Kameraden ist das eine beendete Aufgabe im Rahmen unseres Ehrenamtes. Für die Polizei ist es eine Aufgabe im Rahmen ihres Berufes. Ein ganz gewaltiger Unterschied, oder? | ||||
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