Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Warten auf Straßenmeisterei - Kostenpflichtig? | 64 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 696052 |
Datum | 14.09.2011 10:58 MSG-Nr: [ 696052 ] | 12970 x gelesen |
Feuerwehr
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Hallo,
Geschrieben von Christian BergmannEs ist hier nicht Kiel oder deren Peripherie wo vielleicht drei oder vier Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Hier ist für knapp 450 km² ein Streifenwagen zuständig. Wäre also ganz nett, wenn Du was hilfreiches beiträgst. Falls für den einen Streifenwagen nämlich ein Einsatz häusliche Gewalt reinkommt, ist es mir lieber das wir das stehen.
Das ändert aber trotzdem nix an der Zuständigkeit der Polizei. Oder übernehmt ihr dann demnächst auch noch die Ermittlungen und Fahndungen, weil die Polizei ja so wenig Personal und Fahrzeuge hat und das jemand machen muss.
Ich komme auch aus einer ländlichen Gegend, in der dieses Problem alltäglich ist. Daher wird bei uns auch in Amtshilfe für die Polizei mal die Absicherung der E-Stelle nach eigentlichem Einsatzende für die FW durch die FW weitergeführt, bis der Abschlepper oder die Straßenmeisterei kommt. Diese Maßnahme kann aber keinem in Rechnung gestellt werden, es sei denn, die Gesetzeslage würde sich mal so ändern, dass auch die Maßnahmen der Polizei bei solchen Einsätzen in Rechnung gestellt werden können.
Gruß,
Michael
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| 14.09.2011 10:04 |
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Chri7sti7an 7B., Neuenhaus |
| 14.09.2011 10:12 |
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., Kiel |
| 14.09.2011 10:46 |
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Chri7sti7an 7B., Neuenhaus |
| 14.09.2011 10:58 |
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Mich7ael7 W.7, Herchweiler | |