Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Warten auf Straßenmeisterei - Kostenpflichtig? | 64 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 696219 |
Datum | 15.09.2011 15:21 MSG-Nr: [ 696219 ] | 10964 x gelesen |
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Geschrieben von Michael Weyrichdie VG bleibt auf diesen Kosten sitzen
Üblicherweise können der Hilfeersuchenden Behörde Auslagen in Rechnung gestellt werden. Dazu gehören mE die Verdienstausfälle der Ehrenamtlichen dazu. Anders sähe es bei den Alimentierungen der Hauptamtlichen aus, welche sowieso aufgelaufen wären.
MkG
Marc
 | Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... |
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|