Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Warten auf Straßenmeisterei - Kostenpflichtig? | 64 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 696173 |
Datum | 15.09.2011 10:00 MSG-Nr: [ 696173 ] | 11353 x gelesen |
Grundgesetz
gesunder Menschenverstand
Hallo,
Geschrieben von Christian BergmannUnd die geht nicht unbedingt großartig über Artikel 35 GG oder Verwaltungsverfahrensgesetz §4 ff.; sondern es steht ein einfacher Polizeioberkommissar (Nds. stellt nur gehobenen Dienst ein) vor mir und bittet um Hilfe. Weil wir die größeren Fahrzeuge haben, mehr Blinklicht, mehr Personal und mehr Absperrmaterial haben. Und wenn mich als Feuerwehrmann jemand um Hilfe bittet, helfe ich nun mal. Mag ein blöde Einstellung sein, zumal es ja hier an Vorschriften, jedoch in meinen Augen nicht am GMV, vorbei geht.
Wenn dich der Polizist vor Ort um entsprechende Übernahme dieser Tätigkeit bittet, handelt es sich um ein Amtshilfeersuchen und du wirst (egal was so manche hier schreiben) in dem Fall keine andere Möglichkeit haben, als die Absicherung stehen zu lassen und zu warten, ich gehe mal davon aus, dass das in allen Bundesländern ähnlich geregelt ist. Nur der Kostenersatz könnte durchaus unterschiedlich sein, für Rheinland-Pfalz gibt's dafür zumindest keinen.
Gruß,
Michael
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