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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Warten auf Straßenmeisterei - Kostenpflichtig? | 64 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 696058 | ||
Datum | 14.09.2011 11:19 MSG-Nr: [ 696058 ] | 12675 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Weyrich Oder übernehmt ihr dann demnächst auch noch die Ermittlungen und Fahndungen, weil die Polizei ja so wenig Personal und Fahrzeuge hat und das jemand machen muss. Es gibt hier durchaus Leute die mir sagen im Falle eines Einbruchs bei denen würde sie die Feuerwehr rufen und einen Brand melden. Weniger damit wir die Einbrecher stellen, sondern damit wir mit ordentlich Lärm diese in die Flucht schlagen. Weil wir in der Regel schneller da sind. Aber das nur am Rande. Geschrieben von Michael Weyrich Daher wird bei uns auch in Amtshilfe für die Polizei mal die Absicherung der E-Stelle nach eigentlichem Einsatzende für die FW durch die FW weitergeführt, bis der Abschlepper oder die Straßenmeisterei kommt. So läuft es ja bei uns auch. Um allerdings die Leute nicht länger als notwendig vom Arbeitsplatz fernzuhalten, wird die Straßenmeisterei informiert um die Absicherung vorzunehmen. Und das war die Grundfrage, gibt es da einen Zeitrahmen, in dem die dort erscheinen sollten? Aber wahrscheinlich wird dies dann auch wieder über ein Amtshilfeverfahren geregelt. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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