Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Warten auf Straßenmeisterei - Kostenpflichtig? | 64 Beiträge |
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 696048 |
Datum | 14.09.2011 10:33 MSG-Nr: [ 696048 ] | 12319 x gelesen |
Einsatzleiter
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Servus,
wenn man einen Verursacher hat, ist die Sachlage ja klar. Der Verursacher erhält Rechnung von der Gemeinde und kann das mit seiner Versicherung klären. Feuerwehr sperrt ab, reinigt oder wartet bis Straßenmeisterei vor Ort ist. Der EL sollte dabei nur beobachten, dass dann an einer E-Stelle nicht zu viele FA (SB) herumrödeln. Ich kenn´s dann so, dass dann nach den Erstmaßnahmen die Leute, die von der Arbeit eg mußten oder zur Arbeit müssen, dann heimgeschickt werden und z.B. Gemeindemitarbeiter, Urlauber, u.ä. an der E-Stelle bleiben.
Da hat´s eigentlich noch nie Probleme gegeben.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Anton Kastner
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