Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Warten auf Straßenmeisterei - Kostenpflichtig? | 64 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 696193 |
Datum | 15.09.2011 12:26 MSG-Nr: [ 696193 ] | 11000 x gelesen |
Hallo Thomas,
Geschrieben von Thomas KleeDie Pfälzer kennen die A 62, dort sind innerhalb weniger Kilometer drei Autobahnspielplätze. Dort gibt es "Sandwichkontrollen" usw.
Dann brüstet sich die Polizei, dass z.B. ein Fahranfänger geblitzt wurden, die bei unwidrigen Witterungsverhältnisse statt der erlaubten 100 km/h mit 212 km/h unterwegs waren.
Nur ein Indiz, klar, aber wenn dies Fahranfänger schaffen, dann frage ich mich nach dem Sinn dieses Tempolimits.
Richtig >> vom LBM eingerichteter Autobahnspielplatz !
Naja, ganz so krass würde ich das nicht sehen. Habe ich ja schon geschrieben, an einer Stelle sehe ich das auch so, da ist das Limit wesentlich länger als die Gefahrenstelle, damit man anscheinend auch auf der anderen Seite der Landesgrenze noch blitzen kann. Die 100 an sich sind aber dort wie auch in der Gefällstrecke auf dem nächsten Teilstück sinnvoll und angebracht, da es sich um Unfallschwerpunkte handelt. Wer dort mit 212 geblitzt wird, kann nur einen an der Waffel haben, denn selbst ohne Tempolimit wären dort nie 200 und mehr als Tempo angebracht.
Gruß,
Michael
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