Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Warten auf Straßenmeisterei - Kostenpflichtig? | 64 Beiträge |
Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 696183 |
Datum | 15.09.2011 11:21 MSG-Nr: [ 696183 ] | 11242 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Christian B. Aber die Polizei wird ja, zumindest in meinen Augen, nur als Ersatz für den Straßenbaulastträger tätig.
Wird sie das? Ich glaube, da musst Du zwei Punkte unterscheiden:
Teil 1 ist die Absicherung der Unfallstelle. Das ist ureigenste Aufgabe der Polizei. Insofern muss schon hinter die Aufforderung an die SM, die Unfallstelle abzusichern ein Fragezeichen machen.
Teil 2 ist die Reinigung der Straße, das ist Aufgabe des Straßenbaulastträgers, so wie Du geschrieben hast.
Damit ergibt sich auch eine mögliche Antwort auf die Frage nach der Zeit: es gibt vielleicht keine Zeitvorgabe, bis wann die Straßenmeisterei da sein muss. Dann muss eben die Polizei die Unfallstelle so lange absichern, bis die Straßenmeisterei da ist. Die Feuerwehr ist aber - wie viele andere geschrieben haben - außen vor.
Auch bei der Amtshilfe bin ich mir nicht so ganz sicher. Ich habe 'mal gelernt, dass Amtshilfe dann vorliegt, wenn die besonderen Fähigkeiten und Ausrüstungen der Feuerwehr benötigt werden. Das ist hier aber nicht der Fall. Die Feuerwehr ist für die Absicherung von Unfallstellen normalerweise weder besonders ausgerüstet noch besonders befähigt (bis auf wenige Ausnahmen dürfen wir ja den Verkehr nicht 'mal regeln). Das was die Feuerwehr an Absperrmaterial hat, ist im Prinzip der Polizei entsprechend. Also liegt meiner Ansicht nach eben keine Amtshilfe vor.
Deshalb auch als Antwort auf die Frage, ob man eine Rechnung stellen kann, glaube ich eher, dass zu Deiner Aussage Einfach wegfahren kann man aber auch nicht, die Antwort lautet: Doch kann man schon, dann stellt sich die Frage nämlich gar nicht.
Thomas
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