Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Abbiegeassistenzsysteme für Fahrzeuge >3,5t Feuerwehr | 58 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 875181 |
Datum | 19.02.2022 17:25 MSG-Nr: [ 875181 ] | 1039 x gelesen |
Infos: | 26.03.19 Förderprogramm des Bundes für Abbiegeassistenzsysteme
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Strassenverkehrzulassungsordnung
Strassenverkehrzulassungsordnung
Geschrieben von Dirk S.- Das Fahrzeug wird im Geltungsbereich der StVZO zugelassen.
- Für das Fahrzeug muss entweder eine EG-Typgenehmigung, eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) nach der StVZO oder eine Einzelabnahme durch TÜV/TÜA vorliegen.
- Sollten für die Zulassung der angebotenen Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen erforderlich sein, so sind diese vom Fahrzeughersteller oder dessen Beauftragten bei der zuständigen Behörde einzuholen und dem Auftraggeber zu überlassen!
- Diese Ausnahmegenehmigungen sind durch den Fahrzeughersteller in die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung II u.ä.) vor Auslieferung der Fahrzeuge eintragen zu lassen.
- Es ist eine Konformitätserklärung des Auftragnehmers über die Einhaltung der Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers vorzulegen.
- Die Bestimmungen für Importfahrzeuge sind zu beachten.
Man kann sich jetzt überlegen, ob man sowas aufnimmt. Wie bei Mario Barth, jede Entscheidung hat ein gute und eine schlechte Konsequenz.
Gruß
Dirk
Ja, und wenn es dann irgendwann ein zweites Leben bekommen soll, ist es ohne die fehlenden Teile nicht zulassungsfähig. Da braucht es keine zwanzig Jahre, bei uns im Rettungsdienst werden die Fahrgestelle bzw. die Fahrzeuge nach 6-7 Jahren ausgetauscht. Die wirst du dann auch nicht mehr los.
Heinrich
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