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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Abbiegeassistenzsysteme für Fahrzeuge >3,5t Feuerwehr | 58 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 875181 | ||
Datum | 19.02.2022 17:25 MSG-Nr: [ 875181 ] | 1043 x gelesen | ||
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Geschrieben von Dirk S. - Das Fahrzeug wird im Geltungsbereich der StVZO zugelassen. Ja, und wenn es dann irgendwann ein zweites Leben bekommen soll, ist es ohne die fehlenden Teile nicht zulassungsfähig. Da braucht es keine zwanzig Jahre, bei uns im Rettungsdienst werden die Fahrgestelle bzw. die Fahrzeuge nach 6-7 Jahren ausgetauscht. Die wirst du dann auch nicht mehr los. Heinrich | ||||
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