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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Abbiegeassistenzsysteme für Fahrzeuge >3,5t Feuerwehr | 58 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 874939 | ||
Datum | 03.02.2022 20:28 MSG-Nr: [ 874939 ] | 1824 x gelesen | ||
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Geschrieben von Darre H. deine Antwort hört sich so an, als ob unsere Einsatzfahrzeuge also von der Pflicht (ab 07.07.2024) ausgenommen sind. So lese ich die VO (EU) 2019/2144. Geschrieben von Darre H. Denn mir wurde erzählt, man MUSS (ab 07.07.2024) Neu-Fahrzeuge zwingend mit Totwinkel-Assistent beschaffen. Nach Rücksprache mit unserem technischen Kompetenzzentrum ist man dort tatsächlich anderer Meinung als ich: Grundsätzlich gelte die GSR II auch für nationale Einzelgenehmigungen, man müsse im Einzelfall prüfen ob das System mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs in Konflikt stehen würde. Ich bin mal gespannt, ob sich diese Auslegung bis 2024 nochmal ändert... | ||||
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