Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Abbiegeassistenzsysteme für Fahrzeuge >3,5t Feuerwehr | 58 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 874890 |
Datum | 02.02.2022 20:38 MSG-Nr: [ 874890 ] | 1922 x gelesen |
Infos: | 26.03.19 Förderprogramm des Bundes für Abbiegeassistenzsysteme
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Geschrieben von Darre H.wer kann mir da mal bitte "über die Straße helfen", hab ich's denn überhaupt richtig verstanden, dass ein "Totwinkel-Assistent" - bei Neu-Fahrzeugen - ab July 2024 Pflicht wird.
Und gilt das für Datum der Anmeldung, auch dann, wenn das Fahrgestell - wie bei Feuerwehr's ja eher üblich - schon "älter" ist (bei Aufbauer auf Halde stand)?
Das kommt aus der VO (EU) 2019/2144 (GSR Stufe II). Die gilt wiederum für die Typgenehmigung von Fahrzeugen der Klassen M, N und O.
Unsere Einsatzfahrzeuge kommen in der Regel über nationale Einzelgenehmigungen (§21 StVZO) in den Verkehr und sind deswegen (dann) nicht betroffen.
Nur der Vollständigkeit, was die Fristen angeht: 06.07.2022 für neue Typen, 07.07.2024 für neue Fahrzeuge.
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