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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Behinderter abgelehnt - Geht Inklusion bei Feuerwehren nicht? ![]() | 123 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 784005 | ||
Datum | 26.02.2014 18:23 MSG-Nr: [ 784005 ] | 22833 x gelesen | ||
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Sprechen wir jetzt konkret über körperliche oder geistige Nichteignung in diesem Fall? Der Bewerber scheint ja geistig nicht geeignet zu sein ("mentale Flexibilität" ist genau für was ein Euphemismus?) während die Ansätze zur Öffnung der Feuerwehr eigentlich alle auf körperliche Nichteignung zum Einsatzdienst abzielen. Prinzipiell sehe ich das sehr nüchtern: Ist der Nutzen für die Feuerwehreinheit größer als der möglicherweise zusätzliche Aufwand, dann sollten sich Wege finden eine nicht voll geeignete Person trotzdem einzubinden. Sobald der Aufwand aber den Nutzen übersteigt ist dies abzulehnen, der Versuch es per Gesetz zu erzwingen dürfte nur zu sehr viel Frust auf beiden Seiten führen. Bei körperlicher Nichteignung finden sich sehr viele Aufgaben im "rückwärtigen Bereich" und abseits von Einsätzen, die durch solche Personen erledigt werden können. Bei geistiger Nichteignung sehe ich diese Möglichkeiten nicht und auch im Sinne des Selbstschutzes dieser Personen erscheint mir eine Verwendung in der Feuerwehr nicht sinnvoll. | ||||
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