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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Behinderter abgelehnt - Geht Inklusion bei Feuerwehren nicht? | 123 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 784061 | ||
Datum | 27.02.2014 14:04 MSG-Nr: [ 784061 ] | 20344 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Thomas M. Wir reden aneinander vorbei ;) sehe ich nicht so ;-) Geschrieben von Thomas M. Ich möchte den Behinderten nicht in die Einsatzabteilung aufnehmen sondern direkt in die (Alters und -) Ehrenabteilung eingliedern. sehe ich auch so - das wäre ein sinnvoller Weg Geschrieben von Thomas M. Die Satzungen für die Ehrenabteilungen kommen aus dem "Rathaus" und lassen sich "problemlos" an die lokalen Gegebenheiten anpassen. hm - gute Frage. Da hab ich aber meine rechtlichen Zweifel. Diesen Weg müsste man mal juristisch prüfen (lassen). Wenn das ohne Änderungen der jeweiligen Feuerwehrgesetze möglich ist dann hat es jede Gmeinde selbst in der Hand die Sache entsprechend auszugestalten. Dabei müsste aber das mit dem Versicherungsschutz abgeklärt werden. Wenn so eine "Quereinsteigerin" bzw. ein "Quereinsteiger" sich entsprechend den Möglichkeiten bei der Feuerwehr engagiert sollte er bei diesen Tätigkeiten auch entsprechend abgesichert sein. Da haben dann auch die Unfallversicherungungen ein Wörtchen mitzureden. Für den Bereich Einsatzdienst gibt es hier in BaWü auch ne Hürde: Die Angehörigen der Altersabteilung können zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden, soweit sie die hierfür erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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