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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ehrenamtspauschale Ausbilder | 13 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 848207 | ||
Datum | 14.04.2019 15:50 MSG-Nr: [ 848207 ] | 3432 x gelesen | ||
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Hallo an alle Kameradinnen & Kameraden vielleicht ist ja unter Euch ein Steuerfachangesteller/-berater oder auch Finanzbeamter, der über nachfolgenden Fall ggf. Auskunft geben kann oder ebenfalls ein (Kreis)Ausbilder der vielleicht ähnlichen Fall schon selbst hatte. Als (Kreis)Ausbilder in der Feuerwehr arbeiten wir ja größtenteils ehrenamtlich. Dafür gibts ja eine sog.Aufwandsentschädigung die meist einen Stundensatz hat. Wenn ich nun je nach Bundesland & Landkreis z.B. 11 Aufwandsentschädigung / Std. ansetze und einen Sprechfunklehrgang von 16 h leite, dann heißt das ich habe 176 eingenommen. Laut o.a.Ehrenamtsfreibetrag bzw.Pauschale darf ich 720 / p.a. einnehmen ohne steuer-& sozialversicherungspflichtig zu sein. Der Landkreis z.B. hält ja nicht zwingend für z.B. 20 Kreisausbilder je einen kompletten Satz an Fachliteratur bereit. Die Frage ist,kann man für dieses auszuübende Ehrenamt anfallende Fachliteratur und weitere der eigenen Ausbildung zuträglichen Ausbildungsgegenstände steuerlich als Weiterbildungskosten absetzen? Danke für Eure Antworten vorab! MkG Lars | ||||
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