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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ehrenamtspauschale Ausbilder | 13 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 848214 | ||
Datum | 15.04.2019 07:48 MSG-Nr: [ 848214 ] | 1240 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henning K. Wäre doch jedenfalls logisch (und gerecht) so? Frag nicht nach Logik oder gar Gerechtigkeit in der deutschen Steuergesetzgebung. Aber da es sich bei der Ehrenamtspauschale (720 p.a.) genauso wie bei der Übungsleiterpauschale (2.400 p.a.) um einen Freibetrag handelt und nicht um eine Freigrenze, muss nur der Differenbetrag versteuert werden und nicht der gesamte Betrag, wenn man diesen Wert überschreitet. Du liegst meines Wissens nach also richtig mit deiner Betrachtung des Sachverhalts. | ||||
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