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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ehrenamtspauschale Ausbilder | 13 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 848212 | ||
Datum | 14.04.2019 23:53 MSG-Nr: [ 848212 ] | 1477 x gelesen | ||
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Das hätte ich jetzt etwas anders verstanden: Wer Einnahmen in Höhe von 3.200 Euro hat überschreitet die Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro und muss deswegen die Differenz von 800 Euro versteuern. Hat er nun für diese Tätigkeit 3.000 Euro Ausgaben gehabt, darf er davon aber nur 800 Euro ansetzen, damit ist kein zu versteuernder Anteil mehr vorhanden. Er darf aber die restlichen 2.200 Euro nicht von seinen sonstigen Einnahmen (Hauptberuf usw.) abziehen. Wäre doch jedenfalls logisch (und gerecht) so? | ||||
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