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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ehrenamtspauschale Ausbilder | 13 Beiträge | ||
Autor | Juer8gen8 W.8, Frechen / NRW | 848208 | ||
Datum | 14.04.2019 19:01 MSG-Nr: [ 848208 ] | 1923 x gelesen | ||
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Ich bin kein Steuerfachmann, habe aber in anderem Zusammeng - in dem Fall MiniJob - gelernt dasz man nur dann etwas steuerlich absetzen kann wenn man von dem erhaltenden Obulus auch Steuern bezahlt hat. Nach meiner Denke wuerde das bedeuten dasz, solange fuer die erhaltenen Euro keine Steuern anfallen, man dafuer auch keine absetzen kann. Bin aber mal gespannt wie es jmd. der wirklich vom Fach ist erlaeutert. Grusz Juergen | ||||
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