Geschrieben von Sven T.U oder DIN-Normen gelten entweder, weil sie durch Gesetz angeordnet werden. Ansonsten sind sie nicht zwingend Ich glaube, du meinst eher EN-Normen, statt EU-Normen :)
Versuchen wir mal ein wenig Ordnung hinein zu bringen:
1. Europäisches Primärrecht, d.h. AEUV und EUV, Grundrechtecharta der Union (würde ein Jurist nie "europ. Verfassung" nennen, aber das umschreibt es in etwa)
2. Unmittelbar geltendes Sekunddärrecht der EU, d.h. EU-Verordnungen (d.h. "Gesetze" der EU); EU-Richtlinien interessieren dich, von Ausnahmefällen (sog. unmittelbare Drittwirkung) nicht, da sie sich an die Mitgliedstaaten, nicht an einzelne Bürger oder Kommunen richten
3. Grundgesetz (in welchem Verhältnis Europarecht zum nationalen Recht wirklich steht, ist zwischen dem Europäischen Gerichtshof und etwa dem Bundesverfassungsgericht umstritten, führt hier aber zu weit, grob verallgemeinert ist es so, wie eben beschrieben)
5. Formelles deutsches Bundesrecht, d.h. Gesetze des Bundestages (wie etwa die von Sven unter 2 genannten)
6. Rechtsverordnungen des Bundes
7. Landesverfassung
8. Formelles Landesrecht (etwa dein Landesbrandschutzgesetz)
9. Rechtsverordnungen des Landes
10. Satzungen deiner Kommune (Satzungen anderer Hoheitsträger nur sehr bedingt, da sie typischerweise Innenrecht sind, d.h. nur den jeweiligen Hoheitsträge "Gemeinde", "Krankenkasse", "Universität" und seine "Angehörigen" betreffen)
11. Dienstanweisungen
Verwaltungsvorschriften, Runderlasse sind ersteinmal nur Innenrecht (siehe 10.) und betreffen dich als Bürger nicht direkt.
Habe ich etwas vergessen?
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