Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | rechtliche Einordnung verschiedener Vorschriften | 18 Beiträge |
Autor | Sven8 T.8, Hamburg / Hamburg | 727178 |
Datum | 08.06.2012 19:11 MSG-Nr: [ 727178 ] | 3680 x gelesen |
Bürgerliches Gesetzbuch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Moin!
0. evtl. EU-Verordnungen und unmittelbar anwendbare EU Richtlininen (keine EU-Normen!)
1. Grundgesetz (Verfassung)
2. Zivilschutzgesetz / Strafgesetzbuch / BGB (Bundesgesetze)
3. Brandschutzgesetz aus Bayern (Landesgesetz)
4. Erlasse / Verordnungen (von Bundesministerien / bayrischen Ministerien)
- Das können z.B. Feuerwehrdienstvorschriften oder Blaulichterlasse sein
5. Satzungen (UVV etc. aber nur die von der zuständigen (F)UK)
6. Dienstanweisungen
EU oder DIN-Normen gelten entweder, weil sie durch Gesetz angeordnet werden. Ansonsten sind sie nicht zwingend, allerdings erleichtert es einem später den Nachweis, dass man etwas richtig gemacht hat, wenn man sich auf DIN o.ä. berufen kann. Ähnliches gilt für die ganzen anderen Vorgaben (vfdb, DFV, Herstellerangaben ...). Wer sich nicht dran hält und etwas passiert, muss (evtl.) erklären warum er es anders gemacht hat als alle anderen.
Die Rechtsfolgen sind immer sehr unterschiedlich. Oftmals gibt es keine unittelbare Rechtsfolge (z.B. Verstoß gegen FwDV). Aber wenn es um Strafbarkeit geht, weil jemand verletzt wurde, kann diese Vorschrfit/Regelung der Maßstab dafür sein, ab wann eine Handlung fahrlässig war.
Bei manchen zwingenden Vorschriften stehen auch die Rechtsfolgen für eine Zuwiderhandlung drin (Bußgeld oder gar Strafe). Oder in der Laufbahnverordnung stehen evtl. disziplinarische Maßnahmen drin.
Etwas komplexes Thema ohne konkretes Beispiel. Könnte man eine lange Schulung zu machen.
Gruß
Sven
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