Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Hallo,
erstmal danke für deine Erläuterungen!
Geschrieben von Ulrich C.3. Erlasse (das sind auch die eingeführten FwDV!)
Geschrieben von Ulrich C.6. Dienstanweisungen, das können auch Gefährdungsbeurteilungen sein
wäre dann nicht jeder Verstoß gegen die FwDVen (und in einigen gibt es eben keinen Ausnahmepassus ála "[...]kann von den Regelungen dieser [FwDV] abweichen, wenn dies zur Sicherstellung des Einsatzerfolges erforderlich ist." (FwDV 3 Abs.1)) und andere Erlasse auch "strafbar", sofern es jemand darauf ankommen lassen würde?
Wenn ja, wie sähen solche Strafen aus?
Aufkündigung von Zuschüssen? Ordnungswidrigkeitsverfahren?
Geschrieben von Ulrich C.5. Regeln der Technik (DIN, GUV-I, Einsatzempfehlungen DFV, vfdb und anderer "Vereine" soweit keine konträren Fachmeinungen vorhanden)
gab es mal konträre Fachmeinungen bzgl eines Themas?
wie wurde da entschieden/ ausgebildet/ verfahren?
Geschrieben von Ulrich C.Probleme ergeben sich in der Praxis u.a. daraus, wenn DA oder Einsatzempfehlungen (auch Schreiben von FUK) erstellt werden, die gegen Regeln verstoßen (z.B. VDE 0132 verbietet faktisch den Innenangriff, der aber "Auftrag" der Fw ist; vgl. auch alte PSA-Diskussion zum Wärmefenster und die Meinungen einzelner Bundesländer oder dortiger UK), die "höherwertig" sind - da wirds dann sehr spannend, wer das wissen können und ggf. verantworten muss.
gilt dann der Faktor "Glück" und/oder "Wo kein Kläger, da kein Richter"?
Darf ich fragen, wie ihr das in DüDo (rechtlich) geregelt habt?
(also eure "Gliederung" als Behörde und Anwender von SERn, GBen,...)
Gruß
Dies alles ist meine Meinung!
Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!
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