Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | rechtliche Einordnung verschiedener Vorschriften | 18 Beiträge |
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 727227 |
Datum | 09.06.2012 12:33 MSG-Nr: [ 727227 ] | 3370 x gelesen |
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
Atemschutzgeräteträger
Feuerwehrdienstvorschrift
Guten Tag,
Geschrieben von Ulrich C.
3. Erlasse (das sind auch die eingeführten FwDV!)
4. sicherheitsrelevante DIN-Vorschriften (z.B. VDE 0100), GUV-R
5. Regeln der Technik (DIN, GUV-I, Einsatzempfehlungen DFV, vfdb und anderer "Vereine" soweit keine konträren Fachmeinungen vorhanden)
Nun, aus eigener Erfahrung und einer gewissen Problematik mit dem Flaschendruck von Preßluftatmern schon mit folgendem Widerspruch zu kämpfen gehabt:
Zum einen "nagelt" uns die FwDV7 so ziemlich genau bei einem Mindestdruck von 270bar (bzw. 180bar) zu Einsatzbeginn fest:
FwDV7 Atemschutz
Einsatzgrundsätze beim Tragen von Isoliergeräten
- Atemschutzgeräte mit Druckbehälter, die bei Einsatzbeginn weniger als 90% des Nenn-Fülldruckes anzeigen, sind grundsätzlich nicht einsatzbereit
Dagegen heißt es in der
GUV-I 8674 Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehr
3.1.3 Kontrolle durch den Gerätträger
Fülldruck prüfen (Überdruckeinstellung am Lungenautomat muss abgeschaltet sein)
Flaschenventil mit mindestens 2 Umdrehungen öffnen.
Das Manometer muss einen Druck von 270 bar bis 300 bar (300 bar Geräte) bzw.
180 bar bis 200 bar (200 bar Geräte) anzeigen.
Hinweis:
Bei tiefen Temperaturen ist zu berücksichtigen, dass diese Werte unterschritten werden!
Nur wie tief sind "tiefe Temperaturen" und wie weit dürfen die Drücke dann nach unten abweichen? Worauf kann sich der AGT bzw. Einheitsführer stützen? Kann man auf die FwDV 7 beharren und sagen "der Preßluftatmer hat 265bar, also damit so kein Einsatz" oder kann man "ein Auge zudrücken" und sich auf die GUV-I 8674 und die entsprechende Abweichung bei "tiefen Temperaturen" berufen..?
Bin auf die Antwort gespannt.
Gruß
Lars
"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff
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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.
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