Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | rechtliche Einordnung verschiedener Vorschriften | 18 Beiträge |
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 727232 |
Datum | 09.06.2012 13:20 MSG-Nr: [ 727232 ] | 3272 x gelesen |
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Sicherheitstrupp
Hallo Christian,
Geschrieben von Christian F.
De Kurzprüfung mache ich mit Geräten aus dem Fahrzeug, damit sollten diese entsprechende Temperaturen aufweisen und somit wäre die Kurzprüfung OK.
Wenn dann der Trupp in Bereitschaft steht und die Geräte abkühlen, dann ist das IMHO unkritisch, da kommen ganz andere Probleme (selbst schon mit eingefrorenen LA da gestanden).
Du gehst davon aus, daß die Preßluftatmer aus dem Fahrzeug "Fahrzeughallen-Temperatur" haben und sie beim SiTr in Bereitstellung im Winter bei 0°C oder weniger abkühlen. Für manch einen sind aber schon 15°C oder 10°C "tiefe Temperaturen", die somit eine dauerhafte Abweichung nach unten auch schon im Fahrzeug rechtfertigen...
Gruß
Lars
"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff
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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.
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