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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themarechtliche Einordnung verschiedener Vorschriften18 Beiträge
AutorSven8 T.8, Hamburg / Hamburg727209
Datum09.06.2012 09:36      MSG-Nr: [ 727209 ]3356 x gelesen

Moin Anton,

der Staatsanwalt will mir nachweisen, ob ich fahrlässig eine Straftat begangen habe, das heißt grob gesagt, ob ich die im Verkehr erforderliche Sorgfalt habe walten lassen. Was ist die im Verkehr erforderliche Sorgfalt? Im Feuerwehrbereich zumindest mal das was von jedem Feuerwehrmann aufgrund seiner allgemeinen Kenntnisse und Ausbildung erwartet wird. Das sind in erster Linie BrSchG, FwDV etc. aber auch naturwissenschaftliche Zusammenhänge (kein Fett mit Wasser löschen). DIN EN habe ich außer vielleicht bei der Fahrzeugbezeichnung nicht großartig in meinen Lehrgängen vermittelt bekommen. Teilweise kann die Einhaltung der DIN EN in für die Feuerwehr geltenden Rechtsvorschriften angeordnet sein. Dann ist die verbindlich. Das kommt aber wiederum eher z.B. für Beschaffer in Betracht, wenn z.B. Schutzkleidung gekauft wird. Ein "normaler" Feuerwehrangehöriger muss davon ausgehen können, dass seine Schutzkleidung oder auch die ihm zur Einsatzbewältigung überlassenen Geräte für den Einsatzzweck geeignet sind. Da würde ich für den Sorgfaltsmaßstab eher noch die Herstellervorgaben heranziehen als die DIN, da jeder FA in ein Gerät zumindest kurz eingewiesen sein muss.

Das ist für einen Maurermeister schon anders, wenn er z.B. die DIN EN außer acht lässt, und keine eine F90 Wand errichtet wo dies notwendig wäre, dass wird teuer wenn es einem auffällt auch wenn nix passiert ist und richtig unangenehm, wenn etwas passiert ist.

Wie ich schon sagte, es ist besser dies an einer konkreten Frage zu beantworten, da immer zu schauen ist, welche Regelungen sind denn gerade konkret auf diesen Fall anzuwenden.

Viele Grüße
Sven

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