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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | für VBler interessant: | 26 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8W., Glauchau / Sachsen | 711746 | ||
Datum | 23.01.2012 18:54 MSG-Nr: [ 711746 ] | 8179 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian M. habe nie gesagt, dass sich eine Einordnung in eine GK und die Bezeichnung "Sonderbau" gegenseitig ausschließen. habe ich auch nicht behauptet ;) wollte nur nochmal klarstellen, wie die Zusammenhänge zwischen "Gebäudeklasse" und "Sonderbau" sind, da das Geschrieben von Christian M. Der Begriff Sonderbau bedeutet im Allgemeinen nur, dass sich das Gebäude aufgrund einer oder mehrer Eigenschaften in keine Gebäudeklasse vollständig einordnen lässt ... so nicht ganz stimmig ist, da ja die GK oder aber die Definition einer "baulichen Anlage" als Solche erstmal nix mit dem Sonderbau zu tun hat. Es ist jedoch möglich, dass ein Gebäude (§2 MBO Abs. 2) oder aber eine "bauliche Anlage" (§2 MBO Abs. 1) einen oder mehrere Sonderbautatbestände (§2 MBO Abs. 4) erfüllt. mit kameradschaftlichem Gruß Thomas P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ... | ||||
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