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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
Themafür VBler interessant:26 Beiträge
AutorKlau8s S8., München / Bayern711725
Datum23.01.2012 17:31      MSG-Nr: [ 711725 ]8497 x gelesen

Da geb ich dir grundsätzlich recht, nur das im §38er von Ba-Wü unter Sonderbau die Versammlungsstätten aufegführt sind und nicht umgekehrt und wenn du, wie wir in Bayern eine VStättV haben tut man sich einfach leichter.Wenn ich die VStättV Ba-Wü kurz überfliege, redet man da von Bühnen usw. Eventuell kann ich da in einer Schule noch den Mehrzwecksaal oder eine Turnhalle, wenn sie dafür vorgesehen ist, nach VStättV begehen, deswegen ist eine Feuerbeschau in solchen Objekten besonders gründlich und unter allen Aspekten der verschiedenen Verordnungen durchzuführen.
VStättV Ba Wü Paragraph 1
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten fur den Bau und Betrieb von
1. Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen. Sie
gelten auch fur Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als
200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben;
2. Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen, deren Besucherbereich mehr als 1 000
Besucher fasst und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen besteht;
3. Sportstadien, die mehr als 5 000 Besucher fassen.
(2) Die Anzahl der Besucher ist wie folgt zu bemessen:
1. fur Sitzplätze an Tischen: ein Besucher je m² Grundfläche des
Versammlungsraumes,
2. fur Sitzplätze in Reihen und fur Stehplätze: zwei Besucher je m² Grundfläche des
Versammlungsraumes,
3. fur Stehplätze auf Stufenreihen: zwei Besucher je laufendem Meter Stufenreihe,
4. bei Ausstellungsräumen: ein Besucher je m² Grundfläche des
Versammlungsraumes.
Fur Besucher nicht zugängliche Flächen werden in die Berechnung nicht einbezogen. Fur
Versammlungsstätten im Freien und fur Sportstadien gelten Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2
entsprechend.



Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.


Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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 23.01.2012 15:35 Jürg7en 7M., Weinstadt
 23.01.2012 15:51 ., Mönchengladbach
 23.01.2012 16:01 Diet7mar7 K.7, Junglinster, Luxemburg
 23.01.2012 16:10 ., München
 23.01.2012 17:17 Chri7sti7an 7M., Roggden
 23.01.2012 17:31 ., München
 23.01.2012 18:19 Chri7sti7an 7M., Roggden
 23.01.2012 18:21 ., München
 23.01.2012 18:05 Thom7as 7W., Glauchau
 23.01.2012 18:16 ., München
 23.01.2012 18:20 Thom7as 7W., Glauchau
 23.01.2012 18:25 ., München
 23.01.2012 18:27 Chri7sti7an 7M., Roggden
 23.01.2012 18:30 ., München
 24.01.2012 00:45 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 23.01.2012 18:24 Chri7sti7an 7M., Roggden
 23.01.2012 18:27 ., München
 23.01.2012 18:54 Thom7as 7W., Glauchau
 23.01.2012 18:18 Thom7as 7W., Glauchau
 23.01.2012 18:32 ., München
 23.01.2012 19:00 Thom7as 7W., Glauchau
 23.01.2012 19:05 ., München
 23.01.2012 19:11 Thom7as 7W., Glauchau
 23.01.2012 19:21 ., München
 23.01.2012 19:50 Mark7us 7R., Höhenrain
 23.01.2012 19:53 ., München

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