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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Behinderter abgelehnt - Geht Inklusion bei Feuerwehren nicht? | 123 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 S.8, München / Bayern | 816604 | ||
Datum | 30.01.2016 11:37 MSG-Nr: [ 816604 ] | 13817 x gelesen | ||
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Niemand, der für Inklusion bei der Feuerwehr argumentiert, wird die Meinung vertreten, dass nun Löschfahrzeuge eine Rollstuhlrampe brauchen oder ähnliches. Es geht hier um Fairness, um Gleichberechtigung. Es geht darum, dass nicht die Willkur medizinisch ungebildeter Laien über die Feuerwehrtauglichkeit entschiedet. Fragt ein Wehrführer potentielle Bewerber nach Rückenproblemen, oder relevanten Vorerkrankungen? Nein. Er wird in den meisten Fällen auch nicht einmal beurteilen können, inwieweit die dadurch gewonnen Erkenntnisse ausschlaggebend für den Feuerwehrdienst sind. Aber wenn man die "Eigenschaft xy" direkt erkennt, dann ist sofort klar, dass dieser Mensch nicht für den Dienst geeignet ist. Bei den von dir angeführten Organisationen gibt es keine Inklusion? Meines Wissens darf sich jeder bei Polizei, Bundeswehr, Berufsfeuerwehr etc. bewerben. Alle machen den selben Test, alle müssen vorab die jeweiligen Einstellungsvoraussetzungen erfüllen. Ebenso müssen alle Bewerber, so ist es mir von der Berufsfeuerwehr München bekannt, sich nach bestandenem Einstellungstest einer Ärztlichen Untersuchung unterziehen. Diese wird aber sowohl eine Hürde für den Mensch mit einer Behinderung, welche mit dem Feuerwehrdienst nicht vereinbar ist, als auch für den augenscheinlich "normalen" Mensch. Auch er kann für körperlich und/oder geistig untauglich befunden werden. Ich stelle mir an diesem Punkt also die Frage, wieso sich hier medizinische Laien zutrauen, über die körperliche und geistige Tauglichkeit für den Feuerwehrdienst einzelner Menschen zu urteilen. Klar, man könnte von jedem aktiven Mitglied der Feuerwehr eine aktuell gültige Untersuchung nach der G26.3 fordern, diese noch mit einem Psychologischen Gutachten kombinieren um auszuschließen, dass dem werten Akademiker ein dressierter Affe auf das Fahrrad gesetzt wurde. Vielleicht muss der Anspruch für den gewöhnlichen Einsatzdienst aber auch nicht so "hoch" sein, wie durch die G26.3 gefordert. Aber es wäre in meinen Augen trotzdem schön, wenn alle das selbe Mindestmaß an körperlicher und geistiger Fitness besitzen müssten, die ihren Dienst bei der Feuerwehr versehen möchten. Völlig gleich, ob oder ohne Behinderung. Das ist meines Erachtens Inklusion. Damit wären wir auch an dem letzten Punkt angekommen. Wird so die kommunale Gefahrenabwehr durch diesen Inklusionsgedanken an Qualität verlieren? Nein, sicher nicht. Eher könnten wir so an Qualität gewinnen. Inklusion beginnt nicht bei der Rampe oder dem Aufzug des Feuerwehrhauses, sondern in unserem Kopf. | ||||
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