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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Behinderter abgelehnt - Geht Inklusion bei Feuerwehren nicht? | 123 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 816580 | ||
Datum | 29.01.2016 11:42 MSG-Nr: [ 816580 ] | 14258 x gelesen | ||
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Geschrieben von Adrian R. Ähnlich einem Handwerker dem das passiert. Wenn er von ärztlicher Seite für diese Tätigkeit geeignet ist - wo ist das Problem? Das Problem ist der Versicherungsschutz. Willst du nach einem Unfall das gebrochene Hüftgelenk auf eigene Kosten ersetzen weil die FUK sich auf eine Vorerkrankung zurück zieht? Bei uns hat sich da niemand drauf eingelassen, d. h. der entsprechende Kamerad ist das jüngste Mitglied der Ehrenabteilung. Geschrieben von Adrian R. Geschrieben von Thomas E."Da gibt es viel mehr zu beachten und glaubt mir da gibt es Dinge auf die kommt ihr im Leben nicht." Z. B. das bei aktuellen Geräten spezielle Einschränkungen in der Bedienung durch Behinderte gemacht werden. Streng genommen darfst du Jemanden mit Leberschaden, der eine Behinderung von 70 oder 80% bescheinigt hat, nicht an elektrische Geräte lassen. Ist doof ist aber so. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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