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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Behinderter abgelehnt - Geht Inklusion bei Feuerwehren nicht? | 123 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 784026 | ||
Datum | 27.02.2014 07:29 MSG-Nr: [ 784026 ] | 20828 x gelesen | ||
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Geschrieben von Steffen W. Bei geistiger Nichteignung sehe ich diese Möglichkeiten nicht und auch im Sinne des Selbstschutzes dieser Personen erscheint mir eine Verwendung in der Feuerwehr nicht sinnvoll. Was genau verstehst du unter "geistiger Nichteignung"? Nach WHO bedeutet "Geistige Behinderung" eine signifikant verringerte Fähigkeit, neue oder komplexe Informationen zu verstehen und neue Fähigkeiten zu erlernen und anzuwenden (beeinträchtigte Intelligenz / beeinträchtigte Methodenkompetenz). Unmittelbar damit verknüpft ist eine verringerte Fähigkeit, ein unabhängiges Leben zu führen (beeinträchtigte soziale Kompetenz). Ich kenne da so manchen Aktiven, dem nicht nur ich das genau so(!) bescheinigen würde ... Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | ||||
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