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Thema | GAMS-Regeln im Feuerwehrdienst | 52 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Stef8fen8 S.8, Friemar / Thüringen | 431745 | |||
Datum | 07.10.2007 11:26 | 18043 x gelesen | |||
Hallo Kameraden und Forum-Gemeinde Bei der gestrigen Einsatzübung mit Fragebogen für Gruppenführer wurde die Frage gestellt was die GAMS-Regeln im Feuerwehrdienst aussagen. Zu meinen Bedauern mußte ich feststellen das ich von diesen Regeln noch nie etwas gehört hatte Kann mir auf diesen weg jemand weiterhelfen??? | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 431746 | |||
Datum | 07.10.2007 11:29 | 12455 x gelesen | |||
Hi, das ist eine Regel für den ABC-Einsatz für "allgemeine" Kräfte, also z.B. ersteintreffende FF ohne besondere Ausrüstung. GAMS steht dabei für G efahr erkennen A bsperren M enschenrettung durchführen S pezialkräfte anfordern HTH, mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 431747 | |||
Datum | 07.10.2007 11:30 | 12230 x gelesen | |||
Moin, hier ein Artiekl über die GAMS-Regel, den ich für das Feuerwehr-Weblog geschrieben habe. Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Stef8fen8 S.8, Friemar / Thüringen | 431748 | |||
Datum | 07.10.2007 11:35 | 12160 x gelesen | |||
Die Regel wiederspricht in Punkt 3 "Menschenrettung durchführen" den gesunden Menschenverstand bei ABC Einsätzen denn das würde bedeuten das ich die Gesundheit meiner Kameraden aufs spiel setze | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 431750 | |||
Datum | 07.10.2007 11:39 | 12005 x gelesen | |||
Guten Morgen, Geschrieben von Steffen Schönemann Die Regel wiederspricht in Punkt 3 "Menschenrettung durchführen" den gesunden Menschenverstand bei ABC Einsätzen denn das würde bedeuten das ich die Gesundheit meiner Kameraden aufs spiel setze Ich glaub da kann ich nicht ganz folgen. Warum wird da die Gesundheit der Einsatzkräfte auf´s Spiel gesetzt? MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 431752 | |||
Datum | 07.10.2007 11:41 | 11730 x gelesen | |||
Moin, dagegen gibt bei Feuerwehren etwas, das nennt sich Schutzausrüstung. Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 431755 | |||
Datum | 07.10.2007 12:09 | 11724 x gelesen | |||
Hallo Steffen, Geschrieben von Steffen Schönemann Die Regel wiederspricht in Punkt 3 "Menschenrettung durchführen" den gesunden Menschenverstand bei ABC Einsätzen denn das würde bedeuten das ich die Gesundheit meiner Kameraden aufs spiel setze Nein, Du darfst nur die Menschenrettung durchführen sofern es ohne nennenswerte Gefährdung Deiner eigenen Leute möglich ist. Du musst also beurteilen was mit der bei euch vorhandenen Schutzkleidung möglich ist. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Stef8fen8 S.8, Friemar / Thüringen | 431756 | |||
Datum | 07.10.2007 12:12 | 12026 x gelesen | |||
Ich habe im ersten Beitrag erfahren das die GAMS Regel für allgemeine Feuerwehrkräfte ohne besondere Schutzausrüstung steht. Ohne Besondere Schutzausrüstung heißt bei mir ohne Schutzanzüge (nicht Einsatzkleidung die ist Pflicht) und ohne Schutzanzüge setze ich meine Kameraden keiner ATOMAREN- BIOLOGISCHEN- oder CHEMISCHEN Gefahr aus. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 431757 | |||
Datum | 07.10.2007 12:24 | 11884 x gelesen | |||
Ihr habt PA's? Hupf-Bekleidung? ABC-Einsatz heißt nicht immer direkt Weltuntergangsstoffe, da fällt auch Heizöl schon drunter. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 431759 | |||
Datum | 07.10.2007 12:26 | 11794 x gelesen | |||
Geschrieben von Steffen Schönemannohne Schutzanzüge setze ich meine Kameraden keiner ATOMAREN- BIOLOGISCHEN- oder CHEMISCHEN Gefahr aus Verlangt das irgendjemand von dir? | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 431763 | |||
Datum | 07.10.2007 13:24 | 11927 x gelesen | |||
Habs bei der letzten ABC Übung so erklärt: Gefahren erkennen können (Kennzeichnung von Gefahrstoffen) Absperren Menschenrettung (soweit ohne Eigengefährdung, Punkt G dabei sehr wichtig) Spezialkräfte anfordern Punkt M wurde viel diskutiert!! :-) Ergebnis der Diskussion: Wenn Hupf-Kleidung und PA vorhanden, kann/muss in 99% der Fälle eine Menschenrettung gemacht werden. Gruß Daniel Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 431766 | |||
Datum | 07.10.2007 13:30 | 11940 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppIhr habt PA's? Hupf-Bekleidung? Ein nachlesen in der DV 500 hilft ihm da evtl. auch weiter ;-)) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 431767 | |||
Datum | 07.10.2007 13:32 | 11859 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Steffen Schönemann ohne Schutzanzüge setze ich meine Kameraden keiner ATOMAREN- BIOLOGISCHEN- oder CHEMISCHEN Gefahr aus Die PSA beinhaltet auch einen Schutzanzug, darüber hinaus gibt es Sonderausrüstung verschiedener Schutzstufen. Näheres in der FwDv 500. Die ist bekannt? Da steht übrigens auch die GAMS-Regel drin. Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Henn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein | 431770 | |||
Datum | 07.10.2007 13:56 | 11683 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Steffen Schönemann Die Regel wiederspricht in Punkt 3 "Menschenrettung durchführen" den gesunden Menschenverstand bei ABC Einsätzen denn das würde bedeuten das ich die Gesundheit meiner Kameraden aufs spiel setze Nein, denn die Gefährdung der Einsatzkräfte hängt davon ab, wie der Stoff in den menschlichen Körper aufgenommen wird (Atemsystem, hautresorptiv etc.) und wie lange die Einsatzkräfte diesem Stoff ausgesetzt sind. Gegen Aufnahme über das Atemsystem hilft Atemschutz, bei hautresorptiven Stoffen ist zu beachten, wie gut die Kräfte bereits durch die PSA geschützt sind und wie lange die Expositionszeit ist. In der Regel kann eine Crashrettung durchgeführt werden, ohne die eigenen Kräfte übermäßig zu gefährden. Nach der Rettungsaktion werden dann PSA und Ausrüstung abgelegt und zur Dekontamination gegeben. Handelt es sich um einen Stoff, der für die Einsatzkräfte ohne entsprechende Ausrüstung wie CSA zu gefährlich erscheint und ist zudem evtl. der LKW-Fahrer eingeklemmt o.ä., bist Du meist machtlos und solltest eher nicht vorgehen und auf Spezialkräfte warten. Hier ist die Erkundung des GF besonders wichtig, um die Gefahr richtig einschätzen zu können. Viele Grüße Henning Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine eigene Meinung wieder. www.florian-dithmarschen.de - die private Feuerwehrseite | |||||
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Autor | Kers8ten8 N.8, Stuttgart / BaWü | 431787 | |||
Datum | 07.10.2007 16:28 | 11888 x gelesen | |||
Geschrieben von Steffen Schönemannund ohne Schutzanzüge setze ich meine Kameraden keiner ATOMAREN- BIOLOGISCHEN- oder CHEMISCHEN Gefahr aus. Hallo, gegen atomare Gefahren gibt es schon mal keinen "Schutzanzug" - ausser du ziehst dir einen Castor etc. an ;-) MkG Kersten | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 431791 | |||
Datum | 07.10.2007 16:49 | 11764 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Kersten Nemitz gegen atomare Gefahren gibt es schon mal keinen "Schutzanzug" - ausser du ziehst dir einen Castor etc. an ;-) Naja also das darf man so nicht verallgemeinern. Gegen einen alpha Strahler kann man sich schon wirksam durch HupF o.ä. und Atemschutz schützen. Gruß, Julian | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 431792 | |||
Datum | 07.10.2007 16:58 | 11846 x gelesen | |||
Geschrieben von Kersten Nemitzausser du ziehst dir einen Castor etc. an ;-) Welche Größe hättest Du denn gern? mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Cars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz | 431815 | |||
Datum | 07.10.2007 19:00 | 11903 x gelesen | |||
Hallo Steffen, hallo Restforum, besonders gegrüßt seien mir die Stillen Genießer, abgesehen von der Tatsache, dass ein Gruppenführer einer Feuerwehr meiner bescheidenen Meinung nach nicht bei den Bestandteilen der GAMS-Regeln vor Problemen stehen sollte, u.a. weil Führungentscheidungen unter Zuhilfenahme der Gefahrenmatrix zu fällen sind (bei uns in Rheinland-Pfalz jedenfalls und da war doch mal was mit A und C) will ich den Sonderweg der Feuerwehren in Rheinland-Pfalz, genannt "Gefahrstoffkonzept Rheinland-Pfalz" hier vorstellen. Bitte schaue dir den Punkt 3. = unaufschiebbare Erstmaßnahmen an. Das sind doch Dinge, die auf die Ersteinsatzkräfte zugeschnitten sind, weil wir reden doch nicht davon, dass die erstausrückende Feuerwehr ein Äquivalent zu den Spezialkräften sein soll, die ab einer gewissen Größe des GSG-Einsatzes (hier das S der GAMS-Regel) hinzugezogen werden müssen. Und wenn wir bedenken, dass Haushaltschemikalien, Altöl oder die Propangasflasche beim Dachdecker schon Gefahrstoffe sind, da siehst du doch wie verhältnismäßig klein alles anfängt. Ich bin zwar keine Feuerwehr-Führungkraft, aber die GAMS-Regel sollte auch für die "Feuerpatschen" von der Masse nicht unbekannt sein. Und jede/r sollte so ehrlich sein, ob er oder sie immer die GAMS-Regel parat hat. Dass ich hier meine mehr oder minder fundierte, aber immerhin meine private und höchstpersönliche Meinung abgebe, bitte ich zu bedenken. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 431961 | |||
Datum | 09.10.2007 07:45 | 11621 x gelesen | |||
Im günstigsten Fall kann man das zusammen mit dem "G" im Rahmen der Erkundung machen. Des weiteren kann ja schon ein prophylaktisches "M" im Sinne einer Evakuierung erfolgen. Irgendjemand hatte doch mal einen Bericht über einen GAMS Gerätesatz zum selbermachen geschrieben ... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Bern8d S8., Haßloch / Rheinland-Pfalz | 431974 | |||
Datum | 09.10.2007 09:16 | 11747 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel GehlenGefahren erkennen können (Kennzeichnung von Gefahrstoffen) Geschrieben von Adrian Ridder G efahr erkennen Hier muß ich jetzt mal einhacken. A - steht nicht für Absperren, sondern Absichern. Zum Absichern gehört auch Absperren, aber auch noch mehr. Kanaleinläufe absichern, Brandschutz sicher stellen, usw. usw. Gruß Bernd | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 431979 | |||
Datum | 09.10.2007 09:30 | 11729 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Bernd Schneider Hier muß ich jetzt mal einhacken. Äh nö. Die FwDV500 spricht ebenfalls von Absperren. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 431990 | |||
Datum | 09.10.2007 09:49 | 11724 x gelesen | |||
Rheinland-Pfälzische Besonderheit: Das Gefahrstoffkonzept RLP spricht von "Absichern der Einsatzstelle" (Seite 14ff.). Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 431994 | |||
Datum | 09.10.2007 10:04 | 11618 x gelesen | |||
Hallo Daniel, Geschrieben von Daniel Gehlen Wenn Hupf-Kleidung und PA vorhanden, kann/muss in 99% der Fälle eine Menschenrettung gemacht werden. Du brauchst noch nicht einmal Kleidung nach Hupf, warum auch? Willst du die 500? teure Garnitur so schnell zerstören? Das muss nicht sein. Für 20-30? gibt es chemikalienresistente Einweganzüge (leichte CSA - EN 466 Typ 3), die in Kombination mit Atemschutz sicher vor den meisten Chemikalien schützen. Bei der nach GAMS erwarteten Menschenrettung wirst du mit Feststoffen und Flüssigkeiten wahrscheinlich nicht in Kontakt kommen (Ausnahme am Boden --> Gummistiefel). Die 'leichten CSA' sind zwar nicht gasdicht, dennoch lässt sich eine Kontamination des Trägers wirksam verhindern, wenn man zum Beispiel alle Schnittstellen zwischen Maske, Handschuhen und Stiefel zum Anzug abgeklebt. Wer an der Menschenrettung mit dieser Ausrüstung zweifelt, weil er ja großflächig mit der flüssigen Chemikalie beaufschlagt wird um die Person zu retten, möge doch mal überlegen, wie diese Person den längeren Einfluss des Gefahrstoffes überlebt haben könnte - in den meisten Fällen gar nicht. Diese Anzüge sind auch schnell angelegt und brauchen nicht aufwendig dekontaminiert werden. Nach dem Gefahrstoffkonzept RLP gehöre diese daher zum vorgegebenen Ausstattungssatz. Gruß Christian | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 431996 | |||
Datum | 09.10.2007 10:05 | 11759 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Bernd Schneider A - steht nicht für Absperren, sondern Absichern In der GAMS-Regel schon, so steht es jedenfalls in dem Schriftstück, welches ich von Dr. Widetschek, dem Erfinder der GAMS-Regel, bekommen habe, drin. Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 431998 | |||
Datum | 09.10.2007 10:17 | 11706 x gelesen | |||
Wie schon oben verlinkt, ist GAMS in Deutschland (oh Wunder) nicht überall gleich benannt. Hier in RLP heißt es tatsächlich "Absichern". Da Bernd aus RLP kommt, nehm ich an, dass deshalb sein Einwand kam. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 432004 | |||
Datum | 09.10.2007 10:53 | 11768 x gelesen | |||
Moin, dass die Erweiterung/Änderung von "Absperren" in "Absichern" mit den beschriebenen Maßnahmen sicherlich sinnvoll ist, bleibt wohl unbestritten. Es ändert aber nichts am Originaltext. Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 432064 | |||
Datum | 09.10.2007 19:55 | 11675 x gelesen | |||
Brandschutz, Notdekon, Ausbreitung verhindern, weitergehende Urkundung, usw. laufen bei uns unter erweiterte/ergänzende Maßnahmen und es ist halt nur von der GAMS-Regel gem. FwDV 500 Punkt 1.5.3.2 die Rede gewesen. Gruß Daniel PS: Wollte schon wieder uff die Pälzer droffhauen, bin aber tierlieb....... :-))) Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 825614 | |||
Datum | 08.12.2016 14:31 | 5964 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Steffen S. Kann mir auf diesen weg jemand weiterhelfen??? z.B. das Feuerwehrmagazin: -> " GAMS-Regel hilft beim Gefahrguteinsatz " Zwischenzeitlich müßte der Begriff in den Feuerwehren bekannt sein und sich eingeprägt haben, kann man auch in der FwDV 500 unter " 1.5.3.2 Erstmaßnahmen " nachlesen: "In der ersten Einsatzphase kann es vorkommen, dass Einsatzkräfte nicht über eine umfassende ABC-Ausbildung und ABC-Ausrüstung verfügen. Sie können deshalb häufig nicht alle erforderlichen Einsatzmaßnahmen ergreifen. Sie können aber mindestens die folgenden Maßnahmen entsprechend der GAMS-Regel durchführen: Gefahr erkennen Absperren Menschenrettung durchführen Spezialkräfte alarmieren " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Timo8 S.8, Busdorf / SH | 825622 | |||
Datum | 08.12.2016 21:53 | 4816 x gelesen | |||
Beitrag der mehr als 9 Jahre alt ist ausgegraben? WAS SOLL DAS? Meint Du der Kamerad hat auf diese Antwort gewartet? ;-) Gruß Timo | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 825627 | |||
Datum | 08.12.2016 23:29 | 4904 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Timo S. Beitrag der mehr als 9 Jahre alt ist ausgegraben? WAS SOLL DAS? Meint Du der Kamerad hat auf diese Antwort gewartet? ;-) Der Poster hat einen aktuellen Link in diesen Thread gepackt. Das ist hier im Forum nicht unüblich und hilft mit thematisch passenden Beiträge zusammenzufassen. Da steht also die Antwort auf einen konkreten Beitrag nicht im Vordergrund. Ich finde das sinnvoller als wenn dafür nun extra ein neuer Thread eröffnet wird. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 825634 | |||
Datum | 09.12.2016 11:22 | 4722 x gelesen | |||
Ich muss mal klugscheißen: Geschrieben von Bernhard D. Spezialkräfte alarmierenmüsste korrekt Spezialisierte Kräfte alarmieren bedeuten. Denn unsere primären Einheiten im Bereich Gefahrguteinsätze sind FM (SB) die sich lediglich spezialisiert haben. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Mart8in 8G., Linz / Oberösterreich | 825635 | |||
Datum | 09.12.2016 11:39 | 4539 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael L.Geschrieben von Bernhard D.Spezialkräfte alarmieren müsste korrekt Spezialisierte Kräfte alarmieren bedeuten. Es müssen ja nicht zwingend spezialisierte Kräfte der Feuerwehr sein. Die GAMS Regel wird in Oberösterreich seit Ewigkeiten ausgebildet (ich kenn sie seit 1990 (mein Eintritt in die Feuerwehrwelt), niemand hat sich je an den Spezialkräften gestoßen, jeder weiß was gemeint ist. Man muss nicht alles zwingend verkomplizieren. Besuchen Sie die Freiwillige Feuerwehr Ebelsberg im Internet: www.feuerwehr-ebelsberg.org | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 825636 | |||
Datum | 09.12.2016 11:48 | 4380 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Michael L. Denn unsere primären Einheiten im Bereich Gefahrguteinsätze sind FM (SB) die sich lediglich spezialisiert haben. Sofern es sich um FW-Kräfte handelt mag das zutreffen, Spezialkräfte könnten aber auch im Extremfall der Kerntechnische Hilfsdienst, von der TUIS, von anderen HiOrgs, oder sonst woher kommen. Solche Merkhilfen sollten einfach nur Einfach und einprägsam sein. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 825637 | |||
Datum | 09.12.2016 11:53 | 4544 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin G.niemand hat sich je an den Spezialkräften gestoßen, jeder weiß was gemeint ist. Ich auch nicht, deshalb war das ja auch Kluggeschissen.. ;-) Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 828326 | |||
Datum | 13.03.2017 15:55 | 4033 x gelesen | |||
Guten Tag FW-München: GAMS-Regel zu GAMSN-Regel ergänzt. Siehe: -> cp " Feuerwehr erfolgreich im ABC-Einsatz " Als Gedankenstütze und Leitfaden für den ABC-Einsatz hat sich die GAMS-Regel etabliert, sie gibt den Einsatzkräften eine wichtige Orientierungshilfe. Innerhalb der Feuerwehr München wurde diese für die Kräfte des ersteintreffenden Zuges zur GAMSN-Regel* erweitert. Das N als Abkürzung für die Not-Dekontamination ist hierbei als wichtiger Hinweis auf die Dekontamination verankert. Denn die Dekontamination bedeutet in erster Linie: Eigenschutz für die eingesetzten Kräfte. Durch die Modularisierung, sprich der Alarmierung ersteintreffender Kräfte sowie der jeweilig benötigten ABC-Spezialeinheiten, kann die GAMSN-Regel* natürlich auch im Bereich einer Freiwilligen Feuerwehr, durch z.B. ein Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF)*, ausgeführt werden. Die ersteintreffenden Einsatzkräfte führen Maßnahmen gemäß der GAMSN-Regel* durch: Wird das außer bei der FW München noch anderswo praktiziert ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 828327 | |||
Datum | 13.03.2017 16:04 | 3530 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Wird das außer bei der FW München noch anderswo praktiziert ? Eine Not-Dekon bauen wir auch standardmäßig auf, bleiben sprachlich aber bei GAMS, weil das der Standard an der Schule und in der Literatur ist. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern | 828328 | |||
Datum | 13.03.2017 16:12 | 3490 x gelesen | |||
Ja, allerdings ohne dass es über ein N bezeichnet ist und wohl auch abhängig von jeder Ortsfeuerwehr bzw. den dort tätigen Führungskräften. Es wird von uns regelmäßig geübt, einfache Dekon-Mittel aufzubauen, z.B. Wasserbecken aus 4 D-Rohren und einer Plastikplane oder Gleiches etwas größer mit Steckleitertteilen, Bereitstellung von "Duschwasser". Dies ist im Wesentlichen für die erkundenden Kräfte der eigenen Wehr vorgesehen, damit die nach dem G von GAMS geschützt werden können, soweit uns das möglich ist. Dabei haben wir lediglich die Möglichkeiten eines LF-8/6 mit kleinen Ergänzungen einfachster Art und (noch) kein HLF. Allerdings ist das auch eine Übung, die von der Wehrleitung (vielleicht auch wegen des relativ großen Autobahnabschnittes und des auch mit Gefahrstoffen (Zulieferverkehr für zwei große Krankenhäuser und Gewerbe/Industrie) stark befahrenen Autobahnzubringers in der Gemeinde) eingebaut ist, gleichartige Übungen in anderen Ortswehren sind mir nicht bekannt. | |||||
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Autor | Dani8el 8S., Pasewalk / M-V | 828329 | |||
Datum | 13.03.2017 16:25 | 3359 x gelesen | |||
Nein. Warum auch? Ich behaupte mal das ich nicht bei jedem Einsatz in dem ich die GAMS-Regel beachte auch eine Notdekon bzw. Dekon benötige. Oder? MkG Daniel Alles wie immer meine persönliche Meinung | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 828331 | |||
Datum | 13.03.2017 16:29 ![]() | 3695 x gelesen | |||
Man könnte auch hinter dem "G" noch ein E für Erkundung einfügen, beim "A" ein F für Flatterband und beim "S" ein F für Funkgerät. Dann hat man aus GAMS die total innovative Regel GEAFMNFS gebastelt. Nur inhaltlich geändert hat man damit nichts, denn in der DV 500 wird die Notdekon nach meinem Verständnis schon bei den Erstmaßnahmen gefordert ("sofort ab dem Einsatz des ersten Trupps im Gefahrenbereich sicherzustellen"). Das Gefahrstoffkonzept RLP nennt die Not-Dekontamination bei GAMS ausdrücklich als Teil des "M". "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 828346 | |||
Datum | 13.03.2017 20:56 | 3346 x gelesen | |||
Ich erkläre das "M" in GAMS immer als "Menschenrettung unter höchstmöglichem Eigenschutz". Dazu gehört dann für mich nicht nur eine möglichst gute Schutzkleidung je nach Situation (in der Regel die Schutzkleidung für den Innenangriff, also "HuPF schwer und PA"), sondern auch ein wasserführendes Rohr sowie Atemfilter an der Absperrgrenze. Im Idealfall sollte ja für den eingesetzten Trupp keine Not-Dekon erforderlich sein, weil er ohne akute Gefährdung auf das Eintreffen der "richtigen" Dekon warten kann. Weil das die Einsatzzeit des PA überschreiten kann, bekommt er dann die Filter. Sollte eine Dekon vorher notwendig sein, wäre ebenfalls im ersten Schritt von PA auf Filter zu wechseln, damit im zweiten Schritt der PA und die kontaminierte Überbekleidung abgelegt werden kann (ein Trupp mit einfacher Schutzkleidung und Filtergerät ist dabei hilfreich). Nur wenn Anhaltspunkte für eine Kontamination unter der Bekleidung bestehen, kommt das Rohr zum Einsatz. Das IdF-NRW vertritt im Übrigen die Meinung, dass ein Auffangen des Wassers bei der Not-Dekon nicht zwingend erforderlich ist (jedenfalls war das 2011 so). Jemand hat daraufhin mal als Merksatz für die unmittelbare Körperreinigung im Rahmen der Not-Dekon formuliert: "mach dich nackig, stell dich auf den Gully und dreh dich!". (jemanden mit der Überbekleidung abzuduschen halte ich für kontraproduktiv, weil dadurch die Gefahr enorm erhöht wird, dass Kontamination unter die Bekleidung gespült wird!) | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 828412 | |||
Datum | 15.03.2017 12:35 | 3153 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan R.Ja, allerdings ohne dass es über ein N bezeichnet ist und wohl auch abhängig von jeder Ortsfeuerwehr bzw. den dort tätigen Führungskräften. Das N betont die Wichtigkeit eines schnellen wasserführenden Rohres. Oft wird länger an den Notdekonplatz hingebastelt als der Angriffstrupp für die Menschenrettung benötigt. Um den Verletzten und anschließend auch den Trupp Notfallmäßig zu dekontaminieren wird zuerst ein wasserführendes Rohr bereitgestellt, noch bevor Planen, Saugschläuche etc. hervorgezogen werden. Es wird von uns regelmäßig geübt, einfache Dekon-Mittel aufzubauen, z.B. Wasserbecken aus 4 D-Rohren und einer Plastikplane oder Gleiches etwas größer mit Steckleitertteilen, Bereitstellung von "Duschwasser". Wie funktioniert das mit den D-Rohren? Ich kenne nur 4 Saugschläuche im Ring gekuppelt. MfG Adrian Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen. | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 828414 | |||
Datum | 15.03.2017 12:53 | 3060 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Das IdF-NRW vertritt im Übrigen die Meinung, dass ein Auffangen des Wassers bei der Not-Dekon nicht zwingend erforderlich ist (jedenfalls war das 2011 so). Jemand hat daraufhin mal als Merksatz für die unmittelbare Körperreinigung im Rahmen der Not-Dekon formuliert: "mach dich nackig, stell dich auf den Gully und dreh dich!". Klar, Notdekon geht vor den ganzen Aufbau. Es ist allerdings sinnvoll den Notdekonplatz aufzubauen sofern es die Zeit zulässt um die Ausbreitung einzudämmen. Geschrieben von Henning K. (jemanden mit der Überbekleidung abzuduschen halte ich für kontraproduktiv, weil dadurch die Gefahr enorm erhöht wird, dass Kontamination unter die Bekleidung gespült wird!) "Abduschen" kann durchaus ein Fehler sein. Bei der Dekontamination wird grundsätzlich so wenig Wasser wie möglich verwendet. Manchmal ist es günstiger den Betroffen nur zu entkleiden, weitere Maßnahmen sind nicht nötig (Habe ich selbst schon durchgemacht). Bei Feststoffen (z.B. atomare Stäube) ist es meist günstiger die Kleidung leicht mit Wasser zu benetzen um die Stäube zu binden. So wird bei der Entkleidung möglichst wenig davon weiter verschleppt. Bei Säuren kann klassisches Duschen wieder zielführender sein. Diese verdünnten Säuren können dann aber meist auch einfach wieder in die Kanalisation eingeleitet werden. Wie man sieht - pauschal alles nicht so einfach. Ich finde es verwunderlich wie viel "Fachwissen" hier vorherrscht und mag mir garnicht vorstellen wie oft die meisten hier bereits mit dem Thema Kontakt hatten ;-). Ich würde mir wünschen dass eher hinterfragt wird WARUM XYZ etwas anders macht und weniger pauschale Ablehnung vorherrscht. Gerade diese wird hier ja oft gegenüber den eigenen Gedanken beklagt. MfG Adrian Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen. | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 828421 | |||
Datum | 15.03.2017 14:33 | 3040 x gelesen | |||
Die Mehrzahl aller Feuerwehren in D wird eigentlich nach meiner Einschätzung praktisch nie mit diesem Thema in Berühung kommen. Die BFen, ganz große FFen (mit StäWa) oder WFen sind m.E. davon betroffen. Sehen wir vom Tankwagen mit Heizöl oder Benzinnachschub für die Tankstelle ab, wird sich das Vorkommen von Gefahrgut auf Großstädte und Industriebereiche beschränken. Und der theoretisch mögliche Van mit radioaktivem Material als Transportstück für die radiologische Praxis wird uns wohl nicht typischerweise in einer kleinen Landgemeinde mit 850 EW und TSF-Feuerwehr begegnen..... Insofern sind diese völlig richtigen Differenzierungen wohl weit jenseits der Einsatzrealität sehr, sehr vieler Feuerwehren. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 828422 | |||
Datum | 15.03.2017 14:56 | 2951 x gelesen | |||
Da bin ich bei dir. Genau deswegen sehe ich das N also so genial an, denn ein wasserführendes Rohr ist eine zentrale Erstmaßnahme. An einem sinnvollen Behelfsdekonplatz werden die meisten unter realen Einsatzbedingungen scheitern. Schnellstmöglich ein Rohr klarzumachen sollte jedoch jeder hinbekommen. Damit ist dem vorgehenden Trupp mitsamt dem Geretteten schon am meisten geholfen. Wenn die TSF-Feuerwehr GAMSN in dem Rahmen hinbekommt - was will ich mehr erwarten. Wer wirklich meint in der Thematik sicher zu sein von dem erwarte ich auch angepasste Dekontaminationsmaßnamen. Blindes Duschen mit Wasser kann den ganzen Aufwand wieder zunichte machen. Der Artikel erwähnt noch viele weiteren interessante Maßnahmen, unter anderem den Dekon-Leitfaden der sich auf jedem HLF befindet, den Dekon-Assistenten oder die Eskalation des GAMSN-Schema bis TUIS. Darüber kann man wohl nur nicht so einfach diskutieren. MfG Adrian Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen. | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 828424 | |||
Datum | 15.03.2017 15:12 | 2870 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker L.Sehen wir vom Tankwagen mit Heizöl oder Benzinnachschub für die Tankstelle ab, wird sich das Vorkommen von Gefahrgut auf Großstädte und Industriebereiche beschränken. Ich denke nicht, dass man vom Heizöltanker/Benzinlaster einfach so absehen kann, ist das doch mit der am häufigsten anzutreffende Gefahrguttransporter. Außerdem unterschlägst du einen großen Bereich, der recht viele Feuerwehren betrifft, auch kleinere: Die Fernstraßen/Autobahnen. Es gibt wohl keine Autobahn in Deutschland, auf der kein Gefahrgut unterwegs ist, auch in Regionen, in denen nicht direkt die chemische Industrie angesiedelt ist. Somit betrifft die Thematik zwar bei weitem nicht alle Feuerwehren, aber doch weit mehr als die BF/StäWa/WFen. | |||||
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 828427 | |||
Datum | 15.03.2017 15:34 | 2942 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker L.Sehen wir vom Tankwagen mit Heizöl oder Benzinnachschub für die Tankstelle ab, wird sich das Vorkommen von Gefahrgut auf Großstädte und Industriebereiche beschränken. Und der theoretisch mögliche Van mit radioaktivem Material als Transportstück für die radiologische Praxis wird uns wohl nicht typischerweise in einer kleinen Landgemeinde mit 850 EW und TSF-Feuerwehr begegnen...Außer, Du hast eine kommerziell befahrene Wasserstraße oder eine Bahnlinie im Einsatzgebiet... | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 828430 | |||
Datum | 15.03.2017 20:45 | 2797 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker L.Die Mehrzahl aller Feuerwehren in D wird eigentlich nach meiner Einschätzung praktisch nie mit diesem Thema in Berühung kommen. Die Mehrzahl der Bundesbürger braucht nie die Hilfe der Feuerwehr. Sollen wir uns deswegen abschaffen? Geschrieben von Volker L. Sehen wir vom Tankwagen mit Heizöl oder Benzinnachschub für die Tankstelle ab, wird sich das Vorkommen von Gefahrgut auf Großstädte und Industriebereiche beschränken. Einen ABC-Einsatz kann es jederzeit und überall geben. Darauf müssen wir vorbereitet sein. Vor allem gedanklich. Und wenn es das Hydrazin ist, das vom Himmel gefallen ist. Geschrieben von Volker L. Und der theoretisch mögliche Van mit radioaktivem Material als Transportstück für die radiologische Praxis wird uns wohl nicht typischerweise in einer kleinen Landgemeinde mit 850 EW und TSF-Feuerwehr begegnen..... In meiner Personalakte ist ein einsatzogener Auswertebogen von der Personendosimetrie, damit gehöre ich wohl nicht nur in Dortmund, sondern bundesweit zu einer Minderheit. Einsatzort war der Schrottplatz bei uns im Dorf... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wunstorf / Niedersachsen | 828433 | |||
Datum | 16.03.2017 00:20 | 2785 x gelesen | |||
Hallo! Auch im ländlichen Bereich finden sich viele Möglichkeiten, einen Gefahrguteinsatz zu erzwingen. Denkt man z. B. an Landwirtschaftliche Unternehmen, sind wir mit einer Vielzahl an Gefahrgütern Konfrontiert. Ist es dann auch noch ein Milchviehbetrieb, kommen noch die Reiniger für den Milchtank dazu, einmal Sauer und einmal Alkalisch. Kommen beider Reiniger in Kontakt, entsteht ein giftiges Gas, ich meine es war Chlorgas. Dazu noch Biogasanlagen. Es Muss ja nicht immer der Super Gau sein, für ein TSF kann ein Bauernhof in Bezug auf GAMS auch sehr herausfordernd sein. | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern | 828439 | |||
Datum | 16.03.2017 09:26 | 2607 x gelesen | |||
Fehler meinerseits. So sollte das nicht sein. Es waren 43 Sauglängen, nicht 4 D-Rohre gemeint. | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern | 828440 | |||
Datum | 16.03.2017 09:27 | 2589 x gelesen | |||
4 Sauglängen, 43 wären wohl etwas zu viel. Tastatur zu klein. Sorry. | |||||
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 828446 | |||
Datum | 16.03.2017 12:21 | 2584 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.[...]für ein TSF kann ein Bauernhof in Bezug auf GAMS auch sehr herausfordernd sein.Z. B. auch CO in der Güllegrube. | |||||
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