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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | GAMS-Regeln im Feuerwehrdienst | 52 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein | 431770 | ||
Datum | 07.10.2007 13:56 MSG-Nr: [ 431770 ] | 11683 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Steffen Schönemann Die Regel wiederspricht in Punkt 3 "Menschenrettung durchführen" den gesunden Menschenverstand bei ABC Einsätzen denn das würde bedeuten das ich die Gesundheit meiner Kameraden aufs spiel setze Nein, denn die Gefährdung der Einsatzkräfte hängt davon ab, wie der Stoff in den menschlichen Körper aufgenommen wird (Atemsystem, hautresorptiv etc.) und wie lange die Einsatzkräfte diesem Stoff ausgesetzt sind. Gegen Aufnahme über das Atemsystem hilft Atemschutz, bei hautresorptiven Stoffen ist zu beachten, wie gut die Kräfte bereits durch die PSA geschützt sind und wie lange die Expositionszeit ist. In der Regel kann eine Crashrettung durchgeführt werden, ohne die eigenen Kräfte übermäßig zu gefährden. Nach der Rettungsaktion werden dann PSA und Ausrüstung abgelegt und zur Dekontamination gegeben. Handelt es sich um einen Stoff, der für die Einsatzkräfte ohne entsprechende Ausrüstung wie CSA zu gefährlich erscheint und ist zudem evtl. der LKW-Fahrer eingeklemmt o.ä., bist Du meist machtlos und solltest eher nicht vorgehen und auf Spezialkräfte warten. Hier ist die Erkundung des GF besonders wichtig, um die Gefahr richtig einschätzen zu können. Viele Grüße Henning Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine eigene Meinung wieder. www.florian-dithmarschen.de - die private Feuerwehrseite | ||||
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