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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | GAMS-Regeln im Feuerwehrdienst | 52 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz | 431815 | ||
Datum | 07.10.2007 19:00 MSG-Nr: [ 431815 ] | 11903 x gelesen | ||
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Hallo Steffen, hallo Restforum, besonders gegrüßt seien mir die Stillen Genießer, abgesehen von der Tatsache, dass ein Gruppenführer einer Feuerwehr meiner bescheidenen Meinung nach nicht bei den Bestandteilen der GAMS-Regeln vor Problemen stehen sollte, u.a. weil Führungentscheidungen unter Zuhilfenahme der Gefahrenmatrix zu fällen sind (bei uns in Rheinland-Pfalz jedenfalls und da war doch mal was mit A und C) will ich den Sonderweg der Feuerwehren in Rheinland-Pfalz, genannt "Gefahrstoffkonzept Rheinland-Pfalz" hier vorstellen. Bitte schaue dir den Punkt 3. = unaufschiebbare Erstmaßnahmen an. Das sind doch Dinge, die auf die Ersteinsatzkräfte zugeschnitten sind, weil wir reden doch nicht davon, dass die erstausrückende Feuerwehr ein Äquivalent zu den Spezialkräften sein soll, die ab einer gewissen Größe des GSG-Einsatzes (hier das S der GAMS-Regel) hinzugezogen werden müssen. Und wenn wir bedenken, dass Haushaltschemikalien, Altöl oder die Propangasflasche beim Dachdecker schon Gefahrstoffe sind, da siehst du doch wie verhältnismäßig klein alles anfängt. Ich bin zwar keine Feuerwehr-Führungkraft, aber die GAMS-Regel sollte auch für die "Feuerpatschen" von der Masse nicht unbekannt sein. Und jede/r sollte so ehrlich sein, ob er oder sie immer die GAMS-Regel parat hat. Dass ich hier meine mehr oder minder fundierte, aber immerhin meine private und höchstpersönliche Meinung abgebe, bitte ich zu bedenken. | ||||
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