Rubrik | Einsatz |
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Thema | GAMS-Regeln im Feuerwehrdienst #
| 52 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 828331 |
Datum | 13.03.2017 16:29 MSG-Nr: [ 828331 ] | 3695 x gelesen |
Infos: | 13.03.17 CP: Modulares ABC-Gesamtkonzept der Landeshauptstadt München 13.03.17 CP: GAMSN-Regel - Feuerwehr erfolgreich im ABC-Einsatz 09.12.16 Taschenkarte GAMS 08.12.16 Merkregeln als Infokarten zum Selbstdrucken u.A. GAMS
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Themengruppe: | Gefahrgut |
GAMS-Regel: Gefahr erkennen, Absperren, Menschenrettung durchführen, Spezialkräfte alarmieren
Dienstvorschrift
GAMS-Regel: Gefahr erkennen, Absperren, Menschenrettung durchführen, Spezialkräfte alarmieren
Man könnte auch hinter dem "G" noch ein E für Erkundung einfügen, beim "A" ein F für Flatterband und beim "S" ein F für Funkgerät. Dann hat man aus GAMS die total innovative Regel GEAFMNFS gebastelt.
Nur inhaltlich geändert hat man damit nichts, denn in der DV 500 wird die Notdekon nach meinem Verständnis schon bei den Erstmaßnahmen gefordert ("sofort ab dem Einsatz des ersten Trupps im Gefahrenbereich sicherzustellen"). Das Gefahrstoffkonzept RLP nennt die Not-Dekontamination bei GAMS ausdrücklich als Teil des "M".
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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