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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | GAMS-Regeln im Feuerwehrdienst | 52 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 431994 | ||
Datum | 09.10.2007 10:04 MSG-Nr: [ 431994 ] | 11620 x gelesen | ||
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Hallo Daniel, Geschrieben von Daniel Gehlen Wenn Hupf-Kleidung und PA vorhanden, kann/muss in 99% der Fälle eine Menschenrettung gemacht werden. Du brauchst noch nicht einmal Kleidung nach Hupf, warum auch? Willst du die 500? teure Garnitur so schnell zerstören? Das muss nicht sein. Für 20-30? gibt es chemikalienresistente Einweganzüge (leichte CSA - EN 466 Typ 3), die in Kombination mit Atemschutz sicher vor den meisten Chemikalien schützen. Bei der nach GAMS erwarteten Menschenrettung wirst du mit Feststoffen und Flüssigkeiten wahrscheinlich nicht in Kontakt kommen (Ausnahme am Boden --> Gummistiefel). Die 'leichten CSA' sind zwar nicht gasdicht, dennoch lässt sich eine Kontamination des Trägers wirksam verhindern, wenn man zum Beispiel alle Schnittstellen zwischen Maske, Handschuhen und Stiefel zum Anzug abgeklebt. Wer an der Menschenrettung mit dieser Ausrüstung zweifelt, weil er ja großflächig mit der flüssigen Chemikalie beaufschlagt wird um die Person zu retten, möge doch mal überlegen, wie diese Person den längeren Einfluss des Gefahrstoffes überlebt haben könnte - in den meisten Fällen gar nicht. Diese Anzüge sind auch schnell angelegt und brauchen nicht aufwendig dekontaminiert werden. Nach dem Gefahrstoffkonzept RLP gehöre diese daher zum vorgegebenen Ausstattungssatz. Gruß Christian | ||||
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