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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Wie weit muß Wasser bei Überfluten Keller abgepumpt werden? | 24 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 568579 | ||
Datum | 07.07.2009 12:07 MSG-Nr: [ 568579 ] | 6276 x gelesen | ||
Hallo! GErade bei uns aktuell geschehen. Am Donnerstag ab 22:38 1. Einsatz Wohnhausbrand, Person im Gebäude. Entpuppte sich Gott sei Dank als Blinder Alarm. Der Besitzer hatte starken Brandgeruch in der Wohnung festgestellt. Diese GEruch kam jedoch von ausserhalb. Ein Blitz war in einen Baum eingeschlagen. 2. Beseitigen von Ästen nach Blitzeinschlag, in der Hauptstraße 3. Beseitigen eines mittleren Baumes nach Blitzeinschlag, in einer Nebenstraße 4. Verkehrssicherungsmaßnahmen sowie freiräumen der Landstraße 5. Wassernotstand Gemeindehalle. Am Freitag ab 13:30 Beseitigen von 2 Bäumen, Gefahr nach Blitzeinschlag. Das ergibt bei uns insgesamt drei Einsatzberichte, da es auch "nur" drei Einsätze waren. 1. Einsatz, gemeldeter Wohnhausbrand 2. Einsatz, beseitigen der Unwetterschäden 3. Einsatz, beseitigen der Unwetterschäden am Freitag Unser Chef würde uns wohl etwas "schief" ansehen wenn wir hierfür nun 6 Einsätze schreiben würden. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung Der Tadel des Feindes ist das schönste Lob, die Verleumdungen des Feindes die schmeichelhafteste Anerkennung. Ach ja, "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" verweise ich auf: §187 StGB und § 240 StGB! | ||||
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