Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Wie weit muß Wasser bei Überfluten Keller abgepumpt werden? | 24 Beiträge |
Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 568136 |
Datum | 05.07.2009 09:04 MSG-Nr: [ 568136 ] | 7925 x gelesen |
gesunder Menschenverstand
Hallo,
Geschrieben von Peter OberheidenWie weit müssen wir das Wasser aus dem Keller entfernen?
Beispiel für Hessen:
Das Brandschutzgesetz spricht von drohenden Gefahren, das heißt, ein Schaden muss unmittelbar bevorstehen oder ist bereits eingetreten sein. Solange diese Sachlage gegeben ist, befinden wir uns im Pflichtaufgabenbereich gemäß Brandschutzgesetz.
Für den Einheitsführer bedeutet dies, dass er die Lage nach pflichtgemäßem Ermessen erkunden und beurteilen muss. Hierbei können mehrere Kriterien eine Rolle spielen:
- konkrete Einzellage
- Gesamtlage -> Einsatzprioritäten
- eigene Mittel
- Möglichkeit zur Selbsthilfe
- GMV
- ...
Die Option, die Bude besenrein zu verlassen ist per Gesetz gegeben, aber nicht verbindlich.
"Die Feuerwehren sollen auch bei anderen Vorkommnissen Hilfe leisten, wenn die ihnen nach Abs. 1 und 2 obliegenden Aufgaben nicht beeinträchtigt werden."
Kostenpflichtig ist der Einsatz in jedem Fall.
Zusammengefasst: Führungsvorgang unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Rechtsgrundlagen anwenden und schon hat man die Lösung.
Gruß
Markus
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| 04.07.2009 22:47 |
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Pete7r O7., Kerpen |
| 04.07.2009 23:06 |
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Mart7in 7K., Hardheim |
| 05.07.2009 02:12 |
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., Warstein |
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Klau7s B7., Isernhagen |
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., Bockenheim |
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