Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | Da braucht jemand Nachhilfe in Rechtsgrundlagen | 46 Beiträge |
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 718552 |
Datum | 20.03.2012 13:20 MSG-Nr: [ 718552 ] | 9546 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Feuerwehrdienstvorschrift
Geschrieben von Thorsten H.Ich habe aber leider den Eindruck, dass gerade in rechtlichen Fragen viele FA und Führungskräfte gerade von Freiwilligen Feuerwehren das alles nicht so eng sehen, weil wir das ja als Hobby machen (wir sind doch ehrenamtlich). So nach dem Moto: "Wir sind ja die Guten, also wird man gnädig mit uns sein...".Nur so kommt es dazu, dass:- man der Meinung ist jedes Bild, jeden Funkspruch, ... veröffentlichen zu können/ dürfen.- man der Meinung ist bei jedem Brandeinsatz gegen die UVV/ FWDV verstossen zu können (besonders im hinblick auf den Atemschutzeinsatz).- man der Meinung ist bei manchen Alarmen genügt es einfach mal mit dem TSF/ MTW/ KDOW zum gucken zu fahren ohne jemanden dazu zu alarmieren.- man der Meinung ist bei der Fahrt zur Feuerwache bzw. der Fahrt mit dem Einsatzfahrzeug zur Einsatzstelle alles erlaubt ist, solange man nur schön schnell da ist.- ... das liese sich beliebig fortsetzen
Sehr gut geschrieben, trifft den Nagel auf den Kopf.
Man kann da insbesondere im EA-Bereich meistens nur hoffen dass die entsprechenden Leute sich von selber aus dafür interessieren, da man ja nicht mal eben bei Führungslehrgängen an den Landesfeuerwehrschulen eine Woche Recht zusätzlich dranhängen kann.
mit kameradschaftlichen Grüßen
Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!
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