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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Da braucht jemand Nachhilfe in Rechtsgrundlagen | 46 Beiträge | ||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 718508 | ||
Datum | 19.03.2012 22:55 MSG-Nr: [ 718508 ] | 9396 x gelesen | ||
Geschrieben von Linus D.
Dann mal folgendes Beispiel: kein Keller, aber zwei Innenaufnahmen aus einem Lebensmittel produzierenden Betrieb. Die FF Bremervörde hatte die beiden Innenaufnahmen kurzzeitig auf ihrer Internetseite veröffentlicht, nach ein oder zwei Tagen aber wieder aus dem Netz genommen. Die ebenfalls am Einsatz beteiligte FF Bevern hat die Innenaufnahmen nach einem Hinweis von mir von der Seite genommen. Wir haben gar nicht erst irgendwelche Fotos veröffentlicht. Jetzt kann man mußtmaßen, warum die FF Bremervörde die Fotos schnell wieder aus dem Netz genommen hat, die übrigen beiden Feuerwehren aber erst nach einem kurzen Hinweis bzw. gar nicht. "Seltsam" war in dem Zusammenhang auch, daß die Firma die lt. Polizei genannte Brandursache lt. Zeitungsbericht nicht bestätigen wollte/konnte und (eigene) Untersuchungen ankündigte. Da kann man jetzt zusammen mit den Fotos 1 und 1 zusammen zählen... Fakt ist jedenfalls, daß die Fotos nicht vom öffentlichen Bereich bzw. der Straße aus aufgenommen wurden, die veröffentlichende Feuerwehr somit einen Vorteil gegenüber der Presse hat und darüber hinaus noch gegen geltendes Recht verstößt. Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | ||||
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