Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | Da braucht jemand Nachhilfe in Rechtsgrundlagen | 46 Beiträge |
Autor | Thor8ste8n G8., Lampertheim / Hessen | 718575 |
Datum | 20.03.2012 20:20 MSG-Nr: [ 718575 ] | 9210 x gelesen |
Dann solltest Du meinen Text nochmal lesen.
Ich habe Volker geschrieben, daß er eben nicht von einem erhöhten Standpunkt fotografieren darf, sondern nur so, wie man es üblicherweise von der Straße aus sieht.
Desweiteren stand in meinem Text: "Neben den Eigentumsrechten wird auch das UrhG..."
Die Veröffentlichung von Fotos kann zu ziemlichen Ärger führen, wenn man nicht die entsprechenden Nutzungsrechte und Freigaben von Betroffenen hat.
Warum lässt sich den der clevere Bildnutzer vom Fotografen / der Bildagentur versichern, daß die Fotos frei von Rechten Dritter sind?
Gerade wenn die Fotos im Internet abrufbar sind oder die Zeitung an jedem Bahnhof zu bekommen ist, kann ich mir ein beliebiges Gericht aussuchen (Fliegender Gerichtsstand), um gegen eine Veröffentlichung vorzugehen. Dann würde ich in Hamburg oder Berlin prozessieren. Dort sieht man das ganze etwas enger als im Süden.
Auf www.rechtambild.de wird u.a. auf die Panoramafreihet eingegangen.
Bilder an Medien weiter zu geben ist im übrigen nicht ganz ohne. Z.B. schreibt das Bayerische Innenministerium"Es ist nicht Aufgabe der Einsatzkräfte der Feuerwehr, die Medien mit Bildmaterial vom Einsatzort zu versorgen. Zudem dürfen nach Art 87 der Bayerischen Gemeindeordnung Gemeinden und damit auch ihre Feuerwehren nicht in Konkurrenz zu privaten Firmen treten, um Gewinn zu erzielen. In diesen Fällen erfüllen die Gemeinden keinen öffentlichen Zweck mehr. Darüber hinaus ist die Weitergabe von Einsatzfotos durch gemeindliche Feuerwehren an die Medien auch wettbewerbsrechtlich nicht unproblematisch.
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