Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | Da braucht jemand Nachhilfe in Rechtsgrundlagen | 46 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 718509 |
Datum | 19.03.2012 23:24 MSG-Nr: [ 718509 ] | 9337 x gelesen |
Strafgesetzbuch
Geschrieben von Greiner M.was ist an dem Bild so verwerflich, daß ich ein Forum damit füllen muß,
Das Bild ist das eine. Das mag in diesem besonderen Fall für uns außenstenende nicht besonders dramatisch sein, der BEtroffene sieht das offensichtlich anders (und das m.E. aus gutem Grund).
Was mich viel mehr stört ist der absolut dümmliche Rechtfertigungsversuch warum man das gemacht hat. Anstatt man sagt "jo, sory, da haben wir Mist gebaut, wir entschuldigen uns dafür" wird irgend ein Stuß zusammen geschrieben.
Geschrieben von Greiner M.oder sich hier die pers. Meinungen und Pagraphen nur so um die Ohren gehauen werden??
Weil wir nunmal auch als Feuerwehr = Teil einer BEhörde an Recht und Gesetz gebunden sind. Und das ist eben ein ganz einfacher Fall.
Geschrieben von Greiner M.Nur wegen denjenigen Pers., die sich wg. so einem Schmarrn aufregen, werden Gerichtsurteile gefällt, die dann zu solchen sinnfreien Diskussionen führen......
Nein. Die Urteile sind notwendig, weil vorher jemand einen Verstoß gegen geltendes Recht begangen hat.
Ich würde ggf. sogar §203 Abs. 2 Nr. 2 StGB bejahen. Und dann geht es persönlich gegen den, der das Bild weiter gegeben hat.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
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