Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
zurück
|
Thema | Da braucht jemand Nachhilfe in Rechtsgrundlagen | 46 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 718506 |
Datum | 19.03.2012 22:44 MSG-Nr: [ 718506 ] | 9374 x gelesen |
Geschrieben von Volker L. So, und wenn ich mit dem Teleobjektiv und einem erhöhten Standort im öffentlichen Straßenraumdurch die offene Kellertüre in den Brandraum hineinfotographiere dann bedarf es keiner Erlaubnis, weil einsehbar. Und dann kann sich niemand darüber aufregen und seinr Privatshäre so reklamieren.
Hallo Volker,
genau aus dem Grund wird man auch seine Playboysammlung nicht in den Hausgang legen, sondern in einen Raum der von außen nicht einsehbar ist. Man geht also davon aus, dass Keiner, ohne Erlaubnis des Wohnngsmieters in das Zimmer kommt. Wenn nun die Feuerwehr da fröhlich rumknippst und das veröffentlicht, wird sich der Mieter bedanken.
Die Mücke bleibt übrigens oftmals ne Mücke, und wird nur in den seltensten Fällen zum Elefanten. Falls es aber ein Elefant geworden ist, hat man als Feuerwehr schlechte Karten (und genau darum gehts ja in dem beschriebenen Fall).
Schöne Grüße
Flo
Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!
Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|