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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Freistellung BL-Übergreifend (war: BF Berlin behindert...) | 31 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 546016 | ||
Datum | 01.03.2009 11:22 MSG-Nr: [ 546016 ] | 9619 x gelesen | ||
Geschrieben von Manuel Schmidt hiese es auch, dass das Gebäude nicht nach der jeweiligen Landesbauordnung errichtet werden muss und dass auch die vielen anderen Länderspezifischen Regelungen (als weiteres Beispiel seien hier mal diverse Umweltvorschriften genannt) halten muss? So ist es ja auch! So wurden AFAIK Bauwerke der Deutschen Bundesbahn nach DB-Internen Richtlinien erbaut, die sich an der Muster-BauO orientierten. Die Bundeswehr baute IIRC eh schon immer, wie sie wollte (auch angelehnt an die MusterBauO). Vermutlich gilt das für alle Bundesliegenschaften. Welcher VB-Kollege kann mit Fachwissen nachbessern? Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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