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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Freistellung BL-Übergreifend (war: BF Berlin behindert...) | 31 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 544970 | ||
Datum | 22.02.2009 20:08 MSG-Nr: [ 544970 ] | 9805 x gelesen | ||
Geschrieben von Hubert Kohnen War mehrinnbildlich gemeint - der Innenminister Land kann kaum einer Bundesbehörde vorschreiben, was sie zu tun hat, hier Freistellung für Feuerwehrleute Ich kann diese Argumentation bislang nicht nachvollziehen. Wenn sich eine Bundesbehörde nicht an das Landesrecht halten muss, in dessen Geltungsbereich (egal ob jetzt örtlich durch den STandort oder personell (durch die PErson ansich die dort Arbeitet) sie sich befindet, hiese es auch, dass das Gebäude nicht nach der jeweiligen Landesbauordnung errichtet werden muss und dass auch die vielen anderen Länderspezifischen Regelungen (als weiteres Beispiel seien hier mal diverse Umweltvorschriften genannt) halten muss? Manuel | ||||
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