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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Freistellung BL-Übergreifend (war: BF Berlin behindert...) | 31 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 544942 | ||
Datum | 22.02.2009 18:20 MSG-Nr: [ 544942 ] | 9854 x gelesen | ||
Geschrieben von Hubert KohnenGeschrieben von Christian Fischer Ja. Weil ein Landesgesetz nicht "nach oben" gegen den Bund wirken kann. Ist mir klar, wollte damit auch andeuten, das demnach auch ein Landesgesetz nicht zur "Seite" greifen kann. Wäre m.E. auch sher chaotisch wenn alle Landesgesetze in allen anderen Länder gelten würden. Und es gäbe mit Sicherheit viele inhaltliche Widersprüche und Gegensätze. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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